22°C
Freitag, 25.05. - 14:07 Uhr
Login
Info
Anmeldung
Diese Funktion steht nur registrierten Usern zur Verfügung.
Loggen Sie sich bitte hier ein oder registrieren Sie sich kostenlos!
Passwort vergessen
Info
Passwort vergessen
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben können Sie hier ein neues Passwort anfordern. Geben Sie bitte hierzu Ihre E-Mail-Adresse ein!

E-Mail-Adresse
Druckversion

Bescheid vom Amt: Säuleneichen rechtswidrig gefällt

Oberlindach: Verstoß gegen die Gemeindeordnung — Landratsamt rügt den fehlenden Gemeinderatsbeschluss - 20.02. 14:00 Uhr

OBERLINDACH/WEISENDORF  - Nun ist es amtlich. Das Fällen der seltenen Säuleneichen in Oberlindach war rechtswidrig. Bürgermeister Tritthart hätte den Gemeinderat bei der Aktion nicht übergehen dürfen und ihn zum Ergebnis der Bürgerversammlung diskutieren lassen müssen - und zwar fristgerecht innerhalb von drei Monaten.

In Sachen gefällte Säuleneichen ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
In Sachen gefällte Säuleneichen ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Foto: jun
In Sachen gefällte Säuleneichen ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
In Sachen gefällte Säuleneichen ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Foto: jun

Wie berichtet, fielen Ende Dezember am Oberlindacher Kriegerdenkmal zwei im Landkreis einmalige Säuleneichen. Eine extra einberufene Bürgerversammlung im Ortsteil hatte schon Anfang Mai für ihre Beseitigung gestimmt.

Die Bayerische Gemeindeordnung setzt aber mit Artikel 18 Absatz 4 solchen Mitberatungsrechten von Bürgern klare Grenzen. Sie können nur „Empfehlungen“ sein, die „innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden“ müssen. Bis zum Ende des Jahres 2011 kamen die Säuleneichen nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzungen.

Als sie abgeholzt waren und in der folgenden Januarsitzung Bürgermeister Tritthart massive Kritik entgegenschlug, rechtfertigte er sein Vorgehen damit, dass er den Bürgerwunsch erfüllen musste und dass die Gemeinderäte mit der Zustimmung zum Haushaltsplan 2012 die Fällaktion gebilligt hätten.



Dort war unter vielen eine Position aufgeführt, aus deren Erläuterungen „nicht klar ersichtlich war, dass eine Fällung der Bäume vorgenommen werden sollte“, bemerkt dazu Wolfgang Fischer, erster Verwaltungsjurist und Abteilungsleiter Kommunales im Landratsamt in seiner Antwort an Christiane Kolbet (Grüne).

Sie hatte sich an ihn mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gewandt, die Vorgehensweise von Bürgermeister Alexander Tritthart zu prüfen.

Diese aktuelle dienstaufsichtliche Würdigung führt weiter aus, dass das Fällen von Bäumen grundsätzlich zwar eine „Angelegenheit der laufenden Verwaltung“ sei, bei der der Bürgermeister weder eine Erlaubnis noch ein Wertgutachten einholen müsse.

Im konkreten Fall aber handle es sich um eine „singuläre, außergewöhnliche gemeindepolitische Angelegenheit“, also um „keine Routine“, denn die Bäume hatten „aufgrund ihres markanten Wuchses und ihrer optischen Einheit mit dem Kriegerdenkmal besondere Bedeutung, was auch von Paul Rothmund, Sachgebietsleiter Gartenbau des Landratsamts, bestätigt wird“.

In seiner rechtlichen Bewertung bekräftigt Abteilungsleiter Fischer, dass der Gemeinderat das Thema innerhalb einer Frist von drei Monaten hätte behandeln müssen, weil Bürgerversammlungen nur beratende Wirkung entfalten und der erforderliche Gemeinderatsbeschluss auch nicht durch die Zustimmung der Räte zum Haushaltsplan 2012 ersetzt werden konnte. Denn die Fällungsabsicht war aus den Erläuterungen zur „entsprechenden Haushaltsposition nicht klar ersichtlich“.

Entscheidender Unterschied

Hätte die Feuerwehr des Ortsteils die Bäume gefällt, wovon alle ausgingen, so wäre dies rechtens gewesen, solange dies nicht „ihre Einsatzbereitschaft beeinträchtigt“ hätte, führt Wolfgang Fischer weiter aus. Allerdings habe seine Nachfrage im Rathaus ergeben, dass Bürgermeister Tritthart nicht die Ortsfeuerwehr als Institution, „sondern Gemeindebürger, die der Feuerwehr angehören“ beauftragt habe.

FW- Kommandant Karl-Heinz Hertlein hat dies wohl anders verstanden. Er sprach noch Anfang Januar unserer Zeitung gegenüber von dieser Fällung als „letzter Aktion des aktiven Feuerwehrjahres“.

Egal, wer nun rein rechtlich die Bäume gefällt hat: Christiane Kolbet bezeichnet die verwaltungsjuristische Bewertung als „Rüge und schallende Ohrfeige für einen Verwaltungsexperten“.

Denn Jurist Fischer, zuständig für die Aufsicht über alle Kommunen, hat der Gemeinde Weisendorf mitgeteilt, dass die Art und Weise der Baumfällung „im Ergebnis ein Verstoß gegen Artikel 29 der Gemeindeordnung“ ist. Was im Klartext heißt, dass in diesem Fall nicht der Bürgermeister, sondern ausschließlich der Gemeinderat hätte entscheiden dürfen und müssen. 



INGRID JUNGFER

Ihr Kommentar

Name:
 
Info
Bestätigungswort

Um Ihren Kommentar abzusenden, geben Sie bitte das Bestätigungswort ein. Nicht lesbar? Erzeugen sie durch Klick darauf einen neuen Text.



Themen am Wochenende
Aktueller Zeitungstitel Nordbayerische Nachrichten Herzogenaurach
  • Gelbe Karte dem Vandalismus: Bahn will randalierende Fußballfans nicht mehr dulden
  • Sparprogramm im Nürnberger Trafo-Werk: 400 Mitarbeiter sollen ab 2013 gehen
  • Fatale Nachricht für Theater- und Konzertfans: "Fränkischer Besucherring" ist zahlungsunfähig
Nachrichten aus der Region
Alle Regionen

13:00 Uhr:
12:30 Uhr:
12:00 Uhr:
HILPOLTSTEIN: 
Ein Titel, sechs Bewerber

Wir sind Fürth - Facetten einer Stadt

Brightcove Video Lokal Regional

Tonmeister-Musikquiz
Runde 17 (25. bis 31. Mai) schickt Teilnehmer auf eine Musik-Rundreise.
Suche wird durchgeführt...

Fußball in der Region
Fußball in der Region
Spielberichte, Statistiken und Hintergründe von der Regionalliga bis zur B-Klasse. Umfassend, aktuell und kompetent.

Fußballtippspiel

Zeitungs-Anzeige buchen

Familienanzeigen Baby privat |  gewerblich
Familienanzeigen Glückwunsch privat |  gewerblich
Familienanzeigen Hochzeit privat |  gewerblich
Familienanzeigen Traueranzeigen privat |  gewerblich
Kfz Verkauf privat |  gewerblich
Kfz Ankauf privat |  gewerblich
Kfz Motorroller privat |  gewerblich
Kfz Motorrad privat |  gewerblich
Kfz Autoverleih privat |  gewerblich
Immobilien-Ankäufe privat |  gewerblich
Immobilienmarkt Verkäufe privat |  gewerblich
Immobilienmarkt Vermietungen privat |  gewerblich
Immobilien Mietmarkt-Gesuche privat |  gewerblich
Marktplatz Geschäftsanzeigen privat |  gewerblich
Marktplatz Gesundheitswesen privat |  gewerblich
Marktplatz Kaufgesuche privat |  gewerblich
Marktplatz Landwirtschaft privat |  gewerblich
Marktplatz Sonstige privat |  gewerblich
Marktplatz Tiermarkt privat |  gewerblich
Marktplatz Unterricht u. Weiterbildung privat |  gewerblich
Marktplatz Veranstaltungen privat |  gewerblich
Marktplatz Verkäufe privat |  gewerblich
Partnerschaft Heiraten privat |  gewerblich
Partnerschaft Bekanntschaft privat |  gewerblich
Reisemarkt privat |  gewerblich
Stellen Angebote m/w privat |  gewerblich
Stellen Gesuche männlich privat |  gewerblich
Stellen Gesuche m/w privat |  gewerblich
Stellen Gesuche weiblich privat |  gewerblich