Brutaler Tritt auf Kirchweih: Gericht verurteilt 41-Jährigen

5.12.2018, 10:41 Uhr

Der Angeklagte ist geständig. Jedenfalls so weit das geht. Vor Gericht schildert er seine letzte Erinnerung vor dem Filmriss: "Die Läden auf der Kirchweih wollten schließen, da habe ich eine halbe Maß auf Ex getrunken", berichtet der trockene Alkoholiker. An diesem Sommerabend im Juli hat der 41-Jährige einen Rückfall. Sechs Jahre lang hatte er keinen Tropfen Alkohol getrunken. "Dann war es plötzlich so, als ob ich alles nachholen wollte", sagt der Mann. Er habe in der Tatnacht die Kontrolle verloren. Sein Filmriss dauerte vier Stunden lang. Erst an die Konfrontation mit der Polizei und seiner Lebensgefährtin in den frühen Morgenstunden kann er sich wieder erinnern. Da war die Tat schon geschehen, die der 41-Jährige vor Gericht aufrichtig bereut.

Die Geschädigte bringt Licht ins Dunkel. Sie war mit einigen Freunden auf dem Heimweg von der Kirchweih in der Hauptstraße unterwegs gewesen. Der Angeklagte sei zur Gruppe dazugestoßen und habe gepöbelt, erzählt die 19-Jährige vor Gericht. Als sie zu ihm ging, um zu schlichten, habe der fremde Mann sie plötzlich nach hinten geschubst und ihr mit ausgestrecktem Bein in den Bauch getreten. Die Studentin erlitt eine leichte Gehirnerschütterung, Rippenprellungen und hatte drei bis vier Wochen lang Schmerzen beim Atmen. Bleibende körperliche Schäden hat sie nicht.

Täter schrieb seinem Opfer einen Brief

Der Angeklagte entschuldigt sich mehrfach bei ihr. Direkt nach der Tat hat er sich Hilfe geholt bei einer Suchtberatungsstelle, er nutzt jetzt ambulante Hilfsangebote und hat sich um ein Anti-Agressionstraining bemüht. Außerdem hat er der Geschädigten einen Brief geschrieben, in dem er sich für seine Tat entschuldigt und 1000 Euro als Entschädigung anbietet. Aber die 19-Jährige möchte kein Geld. "Ich will einfach mit der Sache abschließen."

Richter Hagen Förster verurteilt den 41-Jährigen, der bald Vater wird, zu elf Monaten Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung. Die Entscheidung, die Strafe auf Bewährung auszusetzten, fällt "auf Messersschneide." Eindringlich ermahnt der Richter den 41-Jährigen trocken zu blieben und macht dies auch zur Bewährungsauflage. Die Bewährungszeit setzt Förster auf fünf Jahre fest. Außerdem muss der Angeklagte 1000 Euro Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und 500 Euro an sein Opfer.