Das Messer darf wieder nach Hause

5.2.2016, 17:35 Uhr
Das Messer darf wieder nach Hause

© Foto: Mark Johnston/Archiv

Da gebe es „vom Grundsatz“ her keine Probleme, kündigte die nun für den Vorgang zuständige Amtsleiterin beim Rechtsreferat der Stadt Erlangen, Juliane Kreller, an. Allerdings müsse er für den Transport der Waffe nach Hause geeignete Maßnahmen treffen, etwa „in einem verschlossenen Beutel“.

Dafür hat der Großenseebacher folgende Lösung parat: Er will das entsprechende Fach seines Rucksacks mit einem Kabelbinder verschließen und dieses erst wieder zuhause öffnen. Mit diesem Ausgang des Verfahrens ist er hochzufrieden und lobte die „freundliche Behandlung“ durch die Stadt Erlangen.

Noch offen ist allerdings, ob er für die versehentliche Mitnahme des Messers in der Öffentlichkeit eine Strafe zahlen muss. Schließlich handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Amtsleiterin Kreller: „Uns liegt bisher nur das Messer vor, nicht aber der Anzeigentext von der Polizei.“ Erst danach könne darüber entschieden werden.

Noch während dieses Verfahren also läuft, gab es bereits den nächsten Vorfall. Bei der Einlasskontrolle am Forchheimer Amtsgericht wurde bei einem 45-jährigen Mann ebenfalls ein verbotenes Einhandmesser in seiner Jackentasche gefunden. Das Messer wurde dem Mann abgenommen, der Mann wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz angezeigt, so der Polizeibericht.

Mit verbotenen Gegenständen habe die Herzogenauracher Polizei regelmäßig zu tun, erklärte Polizeichef Norbert Hacker gegenüber den Nordbayerischen Nachrichten. Bei Kontrollen oder Wohnungsdurchsuchungen habe man schon Wurfsterne oder Butterflymesser aus dem Verkehr ziehen müssen. Diese würden ein- bis zweimal pro Jahr in der Nürnberger Müllverbrennungsanlage verbrannt. Selbst von gefährlichen Messern bleibe dann nur noch eine Metallschlacke übrig.

Stets gefährlich

Im Prinzip sei jedes Küchenmesser gefährlich und dürfe deshalb auch nicht an besondere Orte wie in die Diskothek oder zu einer Demonstration mitgenommen werden. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zum Waffenrecht seien erst vor wenigen Jahren verschärft worden.

Keine gravierenden Verstöße gegen das Waffenrecht habe es laut Landkreis-Sprecherin Hannah Reuter im vergangenen Jahr gegeben. Allerdings seien für mehrere Fälle unrechtmäßig mitgeführter Elektroschocker, Einhandmesser sowie Hieb- und Stoßwaffen meist Bußgelder „so um die 150 Euro“ verhängt worden. Rein theoretisch reiche der Bußgeldkatalog bis zu 10 000 Euro Strafe.

Am Erlanger Amtsgericht sind im ganzen Jahr 2015 fünf Einhandmesser und ein Teleskopschlagstock eingezogen worden, erklärte Richterin Andrea Dycke. Viel häufiger würden den Gerichtsbesuchern aber an der Einlasskontrolle kleine Taschenmesser und Schweizer Taschenmesser abgenommen, auch Nagelfeilen aus Frauenhandtaschen.

„Oft kommen auch Handwerker direkt von der Baustelle mit einem Schraubenzieher in der Tasche. „Das bleibt dann bei uns“, so Andrea Dycke. Die Betroffenen erhalten die Gegenstände gleich nach dem Verlassen des Gerichtsgebäudes wieder zurück.

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