Distanz zum Ort gefordert

10.12.2015, 18:24 Uhr
Distanz zum Ort gefordert

© F.: De Geare

Für den Antrag auf ein Bürgerbegehren an den Gemeinderat wären 10 Prozent der rund 1700 Wahlbürger Wachenroths notwendig gewesen. Mit den 230 Unterschriften ist dies übererfüllt. Der Gemeinderat wird nun über den Antrag auf ein Bürgerbegehren beraten, das sich nennt „Sag ja zu 10H!“. Die Rechtsaufsicht des Landratsamts wird eingeschaltet.

Sprecher der IG ist der Gastwirt Erich Weichlein. Er rekapitulierte die Argumente der Gegner. Grundsätzlich sei man der Meinung, die in Bayern geltende 10H-Abstandsregelung (das Zehnfache der Anlagenhöhe) sei als Mindestabstand „aufgrund gesundheitlicher Auswirkungen unzureichend“. Studien zu Infraschall hätten ergeben, dass Distanzen von 2000 bis 3000 Meter sinnvoll seien. In Australien und Großbritannien würde dies bereits umgesetzt.

Die technische Anleitung (TA) Lärm sei von 1998 und veraltet. Sie ging von einer Höhe der Windkraftanlagen von 50 Meter aus. Heutzutage seien die Windkraftanlagen, deren Bau mit erheblichen Eingriffen in die Umgebung und für die Vogelwelt verbunden sei, bis zu 210 Meter hoch. Ärzte für Immissionsschutz (AEFIS) hätten erforscht, auch Lärm unter 20 Hertz mache krank. Verändert werde die historische Ortsansicht Weingartsgreuths mit Schloss und Denkmalensemble.

Weichlein stellte auch die Wirtschaftlichkeit der geplanten Windräder in Frage. Er selbst nutze ein eigenes Blockheizkraftwerk. Durch die erneuerbaren Energien werde bereits Strom produziert, der ins Ausland verkauft werde. Ein Windrad in Wachenroth käme geschätzt auf 1550 Voll-Laststunden. Offshore produzierten Windräder 4000 Voll-Laststunden.

Bürgermeister Gleitsmann hatte die Geschichte des ursprünglich mit Lonnerstadt und Höchstadt zusammen geplanten Windparks in der laut Windatlas geeigneten Fläche vorab skizziert. Realisiert werden soll die Bürgerwindanlage mit dem selben Betreiber wie in Lonnerstadt, durch die Firma Wust-Wind & Sonne aus Markt Erlbach auf gemeindeeigenem Gebiet. Wegen der Nähe zum bewohnten Gebiet musste ein Bebauungsplanverfahren angestrengt werden.

Die IG will erreichen, dass der Aufstellungsbeschluss aufgehoben wird. Ursprünglich galten Windräder als privilegierte Vorhaben im Außenbereich, nicht mehr jedoch seit der 10H-Regelung. Für entprivilegierte Windkraftanlagen, die im Außenbereich nicht mehr zulässig wären, können Gemeinden durch einen entsprechenden Bebauungsplan Baurecht schaffen.

Petra Zoll als zweite Vertreterin des Bürgerbegehrens übergab weitere 74 Einwendungen, in denen die „Sorgen und Bedenken von Bürgern formuliert sind“ an den Bürgermeister.

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