Ein Teichwirt zu Weiher-Schäden: "Biber bitte nicht bei mir"

16.3.2019, 08:00 Uhr
Ein Teichwirt zu Weiher-Schäden:

Markus Stenglein ist frustriert. "Hier ist seine Autobahn." Er blickt in ein großes Loch, das tief hineinführt in seinen Weiherdamm. Die Erde darüber ist eingesunken. Der Teichwirt musste das Wasser ablassen, damit der Damm nicht bricht. "Ich hab nichts gegen Biber", sagt der 45-Jährige. "Aber bitte nicht bei mir im Teich."

Damit spricht Stenglein aus, was viele Teichwirte empfinden, und wofür auch Johannes Marabini, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde, Verständnis hat. Der Biber steht unter Naturschutz — wenn er aber Schäden anrichtet, muss eine Lösung her. Dabei darf der Teichwirt jedoch nicht selbst Hand anlegen, Bauwerke beseitigen oder dem Nager gar an den Pelz gehen. "Da sind wir schnell im Strafrecht", erklärt Johannes Marabini. "Das kann sogar bis zu Gefängnisstrafen gehen."

Schon mehrfach hat sich Markus Stenglein an die Biberberater gewandt, die im Landkreis Betroffenen helfen. 13 Weiher bewirtschaftet der 45-Jährige, teils in Erlangen-Höchstadt, teils in Neustadt-Aisch/Bad Windsheim. Seit etwa anderthalb Jahren klagt er immer wieder über Schäden. In Lonnerstadt musste Stenglein jetzt etwa zehn Zentner Karpfen-Setzlinge frühzeitig abfischen. "Der Käufer ist mir natürlich abgesprungen." Auch wenn Stenglein die Fische in anderen Gewässern unterbringen konnte, meint er: "Langsam nervt‘s." Insgesamt spricht er von rund 3000 Euro Schaden, die ihm über die Zeit entstanden sind.

Ein Teichwirt zu Weiher-Schäden:

Einen Teil davon hat er über einen Entschädigungsfond zurückbekommen. Auch beim Schaden in Lonnerstadt will er jetzt so vorgehen: Er saniert, reicht dann die Rechnung ein und bekommt 50 bis 70 Prozent seiner Kosten erstattet. Das geht allerdings nur einmal pro Teich. Der Fonds werde "kontinuierlich wenig" nachgefragt, sagt Johannes Marabini. Im vergangenen Jahr sei insgesamt ein Betrag von rund 3000 Euro ausgezahlt worden.

Weil das Problem mit einer Sanierung des Dammes aber nicht gelöst ist, möchte Stenglein jetzt einen Antrag stellen, dass der Biber gefangen und getötet wird. In Linden, im Landkreis Neustadt-Aisch/Bad Windsheim hat er einen solchen schon genehmigt bekommen. "Passiert ist aber nichts", sagt Stenglein. Das Tier sei nicht in die Falle getappt.

In Lonnerstadt muss sich der Berater die Situation vor Ort erst anschauen. Sollte der Antrag durchgehen, wird eine Lebendfalle aufgestellt. Diese muss der Teichwirt einmal täglich kontrollieren, bei Frost zweimal, damit kein Tier darin elendig verendet. Sterben muss der Nager aber sowieso: Er wird erschossen. Manchmal gibt es auch die Genehmigung, direkt im Weiher zu schießen. Sowieso aber nur zwischen 1. September und 15. März. Danach gilt die Schonzeit, weil dann die Jungen auf die Welt kommen. Der Biber bei Stenglein ist wahrscheinlich ein Männchen, das zu alt war, um im Familienclan zu bleiben. Der Teichwirt vermutet, dass es die drei bis vier Kilometer von der Aisch hergelaufen ist. Marabini weiß, dass die Tiere bis zu 20 Kilometer zurücklegen. Wenn sie schlau sind, riskieren sie nämlich nicht, das Territorium eines Artgenossen zu queren. Eine Begegnung endet oft tödlich.

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