Etappensieg für neuen Brunnen

5.6.2008, 00:00 Uhr

Die Kläger hatten sich gegen die wasserrechtliche Genehmigung für den Markwaldbrunnen durch das Wasserwirtschaftsamt gewandt, weil sie befürchten, dass durch den Brunnen, der eine Entnahme von bis zu 300 000 Kubikmeter Wasser pro Jahr erlaubt, ihre eigene Versorgung beeinträchtigt wird.

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich gestern Zweckverbandsvorsitzender Roland Wersal äußerst zufrieden mit dem Urteil: Das Gericht, so sagte er gegenüber den «NN», habe die besseren Argumente gewürdigt.

Auf Erlanger Seite dagegen erwägt man, das Urteil anzufechten. Man werde aber, so hieß es, erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Eine Berufung kann allerdings nur über den Verwaltungsgerichtshof zugelassen werden.

Ausführlicher Bericht morgen.