Falsche Freunde: Azubi muss wegen Waffenbesitzes zahlen

3.11.2018, 06:00 Uhr

Verfahren im Schnelldurchlauf: Kaum hatte die Staatsanwältin die Anklageschrift verlesen – es ging um unerlaubten Waffenbesitz – räumte der Beschuldigte über seine Verteidigerin alles ein: Als er am 1. April dieses Jahres von einer Polizeistreife kontrolliert worden war, fand diese in seinem Kofferraum mehrere Waffen. Neben einem Spring- und einem Schlagringmesser kam im Wagen des jungen Mannes noch eine CO2-Pistole samt Munition zum Vorschein.

Er habe diese Waffen etwa einen Monat zuvor in einem Fachgeschäft in der Erlanger Innenstadt gekauft, lediglich eine Vitrine zur Aufbewahrung habe ihm noch gefehlt. Richter Christian Kretschmar hakte an dieser Stelle ein und wollte den Kaufort noch einmal bestätigt wissen, da der Azubi schließlich auf dem Rückweg aus Tschechien angehalten worden sei. Die Kaufbelege habe ihr Mandant entsorgt, gab seine Verteidigerin an, jedoch habe sie sich persönlich am Tag vor der Verhandlung im entsprechenden Geschäft kundig gemacht: Dort seien die entsprechenden Waffen zum freien Verkauf ausgestellt.

War eine Erkrankung schuld?

Doch warum hantiert ein 19 Jahre alter Auszubildender überhaupt mit Waffen? Die Verteidigerin verwies auf seine ADS-Erkrankung, in Folge derer er in einen falschen Freundeskreis geraten sei. Im Garten eines Freundes habe er sich dann mit diesem zum Schießen verabredet, anschließend die Waffe im Auto vergessen und dort liegen lassen, bis die Polizei ihn kontrollierte.

Einen Monat nach der Kontrolle "beichtete" er seinen Eltern, dass eine Gerichtsverhandlung auf ihn zukommen würde. Immer noch "geschockt" waren diese, als der Richter sie um ein kurzes Statement bat. Sie versprachen, künftig mehr auf die Umtriebe ihres Sohnes zu achten.

Der Angeklagte gab an, keinen Kontakt mehr zu besagtem Freund zu haben. Da er nicht vorbestraft ist, geht der Vorfall nur zu Lasten seines Geldbeutels: Gegen eine Geldauflage von 600 Euro, die er an den Kinderschutzbund zu zahlen hat, stellte der Richter das Verfahren ein.