„Fehler des Lebens“

29.1.2015, 15:29 Uhr
„Fehler des Lebens“

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Erhärtet habe sich der Verdacht nach der Untersuchung am Montag, dass der schon länger im Rathaus beschäftigte Mitarbeiter der Stadtverwaltung durch fingierte Rechnungen eine mindestens fünfstellige Gesamtsumme auf private Konten ableitete.

Fünfstellige Summe

„Allein 2014 kam eine Summe im unteren fünfstelligen Bereich zusammen“, hält die Staatsanwältin fest.

Arbeitsplatz und Privaträume des Verwaltungsmitarbeiters, der nicht in Höchstadt, jedoch im Landkreis wohnt, seien durchsucht worden. Beweismittel wurden gesichert. Der E-Mail-Verkehr müsse nun analysiert werden. Unter Umständen würden nun weitere Ermittlungen anstehen: „Das kann Monate dauern“.

Sollte nicht nur ein Betrugsfall nachgewiesen werden, so sieht der gesetzliche Rahmen für mehrere Taten Gesamtstrafen von bis zu 15 Jahren Haft vor, erklärt die Oberstaatsanwältin. Bis zu zwei Jahre könnten auf Bewährung ausgesetzt werden.

Allerdings, unterstreicht die Oberstaatsanwältin: „Ob es zu einem Prozess kommt, steht nicht fest. Wir haben einen Anfangsverdacht und müssen den Tatnachweis führen.“

Höchstadts Bürgermeister Gerald Brehm berichtet indes, „dass der Betroffene mittlerweile an der Aufarbeitung mitwirkt“. Die Fälle, in denen es um Gegenstände wie Kühlschrank oder Kamera ging, reichten bis 2007 zurück. Momentan wird der Gesamtschaden auf 30 000 bis 40 000 Euro beziffert. Auch Querverbindungen zu anderen öffentliche Einrichtungen wurden nicht festgestellt.

Der Rathausmitarbeiter, inzwischen krank gemeldet, sieht laut Brehm „den großen Fehler seines Lebens“ ein. Schließlich sei auch seine Familie im engeren und weiteren Sinn betroffen. Das Strafmaß orientiere sich auch an der Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Aufklärung.

Antrieb für die Unregelmäßigkeiten teils durch Internet-Einkäufe, die über die Stadt abgerechnet wurden, sei wohl gewesen, „sich über das übliche Maß hinaus etwas leisten zu wollen“, vermutet Brehm. Als Konsequenz der Abläufe im Rathaus hält der Bürgermeister jedoch die Installation weiterer Prüfungsinstanzen für finanziell nicht darstellbar: „Fünf bis zehn zusätzliche Mitarbeiter in der Revision würden eine halbe Million Euro jährlich kosten“.

Bei „Millionen von Vorgängen“ eines Stadtetats von 16 Millionen Euro müsse das Vier-Augen-Prinzip in der Praxis hinreichen. Zumal die örtliche Rechnungsprüfung in Höchstadt intensiv betrieben werde, ebenso die überörtliche. Der Beschuldigte sei inzwischen gewillt, den Schaden zu begleichen. Finanzielle Schäden, die der Stadt entstehen könnten, seien ferner prinzipiell durch eine Kassenversicherung abgedeckt.

Dafür gibt die Stadt Höchstadt jährlich einige Tausend Euro aus.

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