Franken die Vorreiter im Brauwesen

2.3.2015, 08:47 Uhr
Franken die Vorreiter im Brauwesen

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Schon 27 Jahre, bevor der bayerische Kurfürst 1516 das bayerische Reinheitsgebot über das Bierbrauen erlassen hatte, gab es ein solches in der Bierstadt Bamberg. Nach 1500 ist infolge einer Klimaverschlechterung in der sogenannten „Kleinen Eiszeit“ mit dem Rückgang der Rebflächen in Franken der Wandel vom Weinland hin zum Bierland erfolgt. Hinzu kam ein Qualitätssprung im Bierbrauen vom mittelalterlichen Gewürzbier hin zum reineren, lager- und transportfähigen frühmodernen Hopfenbier.

Lange bevor sich München einen Namen als Bierstadt erworben hatte, blühte das Brauwesen in Franken. Die Qualität der fränkischen Biere aus Bamberg und Kulmbach war beachtlich und auch die hiesigen Biere konnten hier durchaus konkurrieren, wenngleich Kopenhagen, Pilsen, Hamburg, Dortmund oder die Domstadt Freising mit ihrem bischöflichen Brauhaus damals europaweit bekannt waren.

Großbrauereien mit überregionalem Bierausstoß entwickelten sich erst mit dem Ausbau des Eisenbahnnetzes und der Erfindung künstlicher Kälte durch Carl Linde. Doch bevor Lindes Kältemaschinen in den kleineren Brauereien Einzug hielten, waren Felsenkeller zur Lagerung des „flüssigen Brotes“ notwendig und wichtig.

Besitzer und Pächter von Gaststätten und Brauereien bemühten sich zusätzlich um bierselige Lustbarkeiten. Das Fürstenhaus Schwarzenberg (u. a. auch in Scheinfeld beheimatet), ließ 1860/61 eine Bauplanung für eine überdachte Kegelbahn im „Sommerwirthschafts-Garten“ in Auftrag geben. Somit wurden Bierkonsum und Kegeln bei den Schwarzenbergs ein noch lange beliebter Zeitvertreib.

Wirtshäuser waren der Kirche und den Obrigkeiten stets ein Dorn im Auge. Durch Alkohol angestaute Bierseligkeit äußerte sich nur zu oft in Beschimpfungen, Gotteslästerungen, Herrschaftsschelte und Tumulten. Nächtliche Ausschweifungen, Müßiggang und Betrügereien, Glücks-, Hazard- und Kartenspiele fanden statt und oftmals wurden die Beteiligten in arge Finanznöte getrieben, wie sie aus den Gerichtsakten über den altbayerischen Wilderer Klostermeyer, des „bayerischen Hiesel“ bekannt sind. Mancher Landesherr sah sich daher genötigt, „landesschädliche nächtliche Zechgelage und Schwärmereien“ zu begrenzen.

Die Landesherren, die Fürstbischöfe für die katholischen Gemeinden oder Markgraf Christian Ernst von Brandenburg-Bayreuth, wetterten gegen Untertanen und Wirte, die „unter den Predigten“ (vor oder während der sonntäglichen Gottesdienste) „süße Getränke, Brandwein, Wein oder Bier“ ausschenken. Man ordnete schon 1672 an, dass bei Hochzeitsfeiern im Sommer die „Sperrstunde“ um 10 (also 22 Uhr) und im Winter bei neun (21 Uhr) einzuhalten sei.

Gleichzeitig wetterte die Obrigkeit auch gegen das „schuldenfördernde ‚Fressen und Saufen’, auch als „Völlerei“ und „Zutrinken“ (auf jemandens Wohl trinken) umschrieben, weil durch die Trunkenheit „Gotteslästerung, Mord und Todtschlag, Ehebruch und Hurerey und dergleichen Uebelthaten und Laster erfolgen“.

Von Wirtshausunruhen in Herzogenaurach wird vor allem im Revolutionsjahr 1848 berichtet, sieht man von einzelnen Schlägereinen an der Martini-Kirchweih ab.

Allgemeine Bierpreiserhöhungen im 19. Jahrhundert führten wie im gesamten Königreich zu Protesten. Ansonsten wurden die Herzogenauracher mit Bier aus den einheimischen Brauereien bestens versorgt und schließlich gab es auch noch das Kommunbrauhaus, in dem die hiesigen Hausbesitzer das „flüssige Brot“ bis nach dem Ersten Weltkrieg selbst brauen durften.

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