Für Schläge und Tritte geht es hinter Gitter

24.2.2015, 16:09 Uhr

Eineinhalb Tage lang hat sich das Bamberger Schwurgericht mit dem Vorfall am Spielplatz beschäftigt (wir berichteten). Am 31. August treffen Fari und Arian, 19 und 20 Jahre alt, dort auf Mohammed (alle Namen geändert). Schon zuvor sind die drei in Streit geraten, bei dem Arian ein blaues Auge davon getragen hat.

Auslöser war wohl, dass Mohammed mit einem Mädchen geflirtet hat, was den beiden jungen Kosovaren missfiel. Es fielen Schimpfworte und es flogen die Fäuste. Zwei Tage später treffen die drei erneut auf dem Spielplatz aufeinander. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Mohammed, der die beiden zur Rede stellen will, unvermittelt von den beiden angegriffen wird. Der junge Afghane erhält Faustschläge ins Gesicht, Fari nimmt ihn in den Schwitzkasten und drückt ihn zu Boden. Dort treten beide noch mit dem „beschuhten Fuß“ auf ihr Opfer ein. Die Folge: Nasenbeinbruch und Prellungen.

Angeblich zücken die zwei auch Messer, doch hier gehen die Schilderungen, auch die der Zeugen, ziemlich auseinander. Selbst das Opfer widerspricht sich in diesem Punkt. Aufgrund des Messer-Vorwurfes landet das Verfahren vor dem Schwurgericht, weil die Tat als versuchter Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung gewertet wird.

Doch selbst der Staatsanwalt sagt, dass dies „nicht ausreichend geklärt“ werden konnte. Dieser Einschätzung schließt sich der Richter in seinem Urteil an. Allerdings findet Schmidt, dass Menschen, die ein am Boden liegendes Opfer mit Schuhen ins Gesicht treten, keine Bewährung verdienen. Dies sei sehr brutal. „Die Folgen sind unkalkulierbar. Dass es so ausgegangen ist, ist Glück für den Geschädigten.“

Zugunsten der beiden Angeklagten spreche aber, dass beide aus nicht einfachen Verhältnissen kommen, sich beide entschuldigt und Geständnisse abgelegt hätten. Zur Tatzeit hatten sie keine Vorstrafen, auch Arian nicht. Jenem war zwar ein Einbruch in eine Pizzeria in München nachgewiesen worden, den er auch gestand. Doch hatte er den Strafbefehl dafür nicht mehr erhalten, weil er da bereits in den Kosovo abgeschoben war.

Negativ sei aber für den 20-Jährigen, dass er illegal nach Deutschland zurückgekehrt sei. Weil Arian in seiner Heimat die Schule abgeschlossen, eine große Familie und eine Freundin hat, gilt er als reif und eigenständig. Daher wird er nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt: zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis.

Farin dagegen wird als unreif eingestuft, daher gilt für ihn das Jugendstrafrecht: Zwei Jahre und drei Monate wandert er hinter Gitter. Der junge Mann sinkt bei der Urteilsverkündung, die übersetzt wird, in sich zusammen und weint.

Schon mit 17 Jahren ist er vor dem drogensüchtigen und gewalttätigen Vater geflohen, über Frankreich und Österreich ist er in Deutschland gelandet. Er habe sich „ziemlich am Rande der Gesellschaft bewegt“, so der Richter. Beide Verurteilten bleiben weiter in Haft, wahrscheinlich werden sie, so ist im Gerichtssaal zu hören, so bald wie möglich in den Kosovo abgeschoben.

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