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Als Eva Müller im November 2009 bei der Poststelle im Weisendorfer Rewe-Markt ihr geringes Guthaben von 50 Euro bei der Postbank abheben und das Sparbuch auflösen will, rät man ihr dort davon ab. Die Auflösung würde nur Gebühren kosten.
Also lässt sie 2009 alles wie gehabt, es gibt nie eine Kontobewegung. Zu Jahresbeginn 2012, als sie in der gleichen Postbank-Filiale Zinsen nachtragen lassen will, stellt sie fest, dass der Kontostand auf 15,15 Euro geschrumpft ist. Dies kann ihr vor Ort keiner erklären. Sie solle in Höchstadt bei der dortigen Postniederlassung nach der Erklärung forschen.
Der Berater des dortigen Finanzcenters der Postbank weiß mehr. Exakt ab 2009 habe für Kleinguthaben unter 60 Euro eine neue Regelung gegolten, nach der seitdem pro Jahr zwölf Euro (ein Euro pro Monat) als Entgelt verlangt werden.
Stets zu Beginn des nachfolgenden Jahres war abgebucht worden, wie aus den Einträgen im Sparbuch zu sehen ist. „Sehr leid getan“ hätte dies dem Auskunft gebenden Postbank-Angestellten, aber ändern konnte er nichts, berichtet Eva Müller. Ein anderes Produkt wollte er ihr dafür anbieten. Sie aber war „stinksauer“ ob des Vorgehens der Postbank, löste das Sparbuch auf und zog mit dem verbliebenen Sparguthaben von dannen. Die Auflösung war übrigens gebührenfrei. Sie wäre es auch schon 2009 gewesen. Man hatte die Frau schlicht falsch informiert. Die NN, an die sich die Ex-Postbank-Kundin wandte, haben versucht, in Höchstadt nachzufragen. Erfolglos, denn keine Postbank-Stelle ist telefonisch zu erreichen. Und Servicenummern, auch jene unter der Adresse „Höchstadt, Marktplatz 2“, führen zunächst zu Serviceplätzen irgendwo in Deutschland, die nicht für Sparkonten zuständig sind
In Stuttgart wurden die NN dann fündig und gerieten an eine freundliche und engagierte Beraterin, die bereit war, sich während des langen Telefonats auch bei Kollegen kundig zu machen.
Als Fakt stand dann fest: Jene Produkte, die die Postbank inzwischen nicht mehr anbietet, wurden als „bei der Bearbeitung sehr aufwändige Altsparprodukte“ seit 2009 aus dem Verkehr gezogen.
Entweder wandelte man sie um in andere Produkte oder man löste das Konto auf und ließ sich das komplette Guthaben auszahlen — beide Möglichkeiten waren kostenfrei. Unklar blieb bei der Recherche zunächst, ob es bei der Regelung eine Begrenzung der Sparsumme für die Belastung des Sparkontos mit zwölf Euro „Kontoführungsentgelt“ gab.
Schließlich kam die Aussage: Kunden mit einer Sparsumme über 60 Euro wurden angeschrieben. Die NN kennt allerdings einen Fall, bei dem der Kunde bei einer vierstelligen Sparsumme keine Post bekommen hat. Ob Kunden mit einem Kontostand unter 60 Euro angeschrieben wurden, das wusste man in Stuttgart auch nicht.
Eva Müller aber weiß, dass sie doppelt verloren hat: Einmal finanziell durch die „Falsch- und Fehlberatung“, wie es offiziell hieß. Und dann hat sie noch das Vertrauen verloren; in die Postbank nämlich, sagt sie.
