Gemeinderat Röttenbach: Höhere Gebühren möglich

10.10.2014, 09:30 Uhr
Gemeinderat Röttenbach: Höhere Gebühren möglich

© Christian Enz

Im aktiven Vereinsleben ist es gängige Praxis. Einmal im Jahr, in der Regel vor der Hauptversammlung, erfolgt eine Kassenprüfung, um den sorgsamen Umgang mit dem Vereinsvermögen sicherzustellen. Ähnlich verhält es sich in der Politik. Hier soll eine regelmäßige qualifizierte Rechnungsprüfung die ordnungsgemäße Verwendung von Steuergeldern sicherstellen.

Kleinere Gemeinden wie Röttenbach, so die Prüfungsverordnung, sollten alle drei Jahre durch die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle der Landratsämter überprüft werden.

Aufgrund überholter Strukturen und knapper personeller Ausstattung bestehen aus Sicht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes hier bereits seit Jahren deutliche Defizite, aus denen kaum überschaubare Prüfungsintervalle resultieren.

„Bei uns in Röttenbach erfolgte im vergangenen Jahr die überörtliche Rechnungsprüfung. Ihren Sitzungsunterlagen können Sie entnehmen, es ist kein Schreibfehler, dass die Jahre 2001 bis 2011 untersucht wurden“, berichtete Bürgermeister Ludwig Wahl (FW).

Dabei seien im Wesentlichen nur kleine Beanstandungen erfolgt, die auch schon beseitigt wurden — etwa die Vergabe von Darlehen an örtliche Vereine.

„Dabei handelte es sich aus Sicht der Rechnungsprüfung um bankähnliche Leistungen. Diese dürfen wir leider nicht mehr erbringen.“ erläuterte Wahl.

Gleichzeitig betonte er aber, dass seiner Gemeinde die Bedeutung ihrer Vereine bewusst sei, weshalb man diese auch künftig im Rahmen des Möglichen unterstützen werde.

Für eine harte Nuss hatten die Erlanger Rechnungsprüfer mit ihrem Testat aber doch gesorgt – und die seit dem 22. August 1995 in Kraft befindliche Regelung der Abwassergebühren für unzulässig erklärt.

Grund dafür ist ein aus dem Jahr 2003 stammendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Ansbach. Dieses sah es als erwiesen an, dass die Kosten für Niederschlagswasserbeseitigung deutlich mehr als zwölf Prozent der gesamten Entwässerungskosten betragen – weshalb künftig eine getrennte Bepreisung von Schmutz und Niederschlagswasser erfolgen muss.

Anders als vielerorts üblich gibt es diese Unterscheidung in Röttenbach bereits seit 19 Jahren. „Allerdings haben wir bislang pauschal eine Grundstücksversiegelung von 25 Prozent angenommen. Dies ist aus Sicht der Prüfer ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot – deshalb sind wir nun zum Nachbessern gezwungen“, bedauert Ludwig Wahl.

Denn, so betonte der Bürgermeister, mit der bisherigen Lösung sei man gut gefahren und diese sei auch bei den Bürgern akzeptiert gewesen.

Gemäß Gemeinderatsbeschluss muss ab dem 1. Januar 2016 nach den tatsächlichen Gegebenheiten abgerechnet werden. Für jedes Grundstück gilt es bis dahin, den aktuellen Versiegelungsgrad zu ermitteln.

Dies könnte mittels Luftbildaufnahmen realisiert werden. Die Kosten für die dafür eigens notwendigen Überfliegungen erschienen den Gemeinderäten allerdings unverhältnismäßig hoch. Der Gedanke, Selbstauskünfte mittels Fragebogen einzuholen, wurde als zu wenig bürgerfreundlich verworfen. Deshalb entschied man sich im Röttenbacher Rathaus bereits in der Septembersitzung für das schon in Weisendorf erfolgreich durchgeführte Grundstücksbeiwertverfahren.

Am Mittwochabend nun wurde der Abwicklungsauftrag im Wert von 20 900 Euro vergeben. Wie schon in Weisendorf erhielt hier die in Herzogenaurach ansässige Gesellschaft beratender Ingenieure den Zuschlag.

Unnötigerweise, wie Erhard Jahn findet. Der Röttenbacher protestiert bereits seit Wochen gegen die Änderung Entwässerungssatzung. „Ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot ist in Röttenbach nicht gegeben“, sagt Jahn und verweist auf die aktuell gültige Beitrags- und Gebührensatzung.

Eine von den Rechnungsprüfern gerügte Pauschalregelung für überbaute Grundstücksflächen findet sich dort tatsächlich nicht. In Paragraf 10 wird zwar ein Versiegelungsgrad von 25 Prozent angenommen – allerdings nur, falls der Gebührenschuldner keinen geringeren Umfang nachweisen kann.

Ergänzend dazu findet sich in Paragraf 15 die Verpflichtung der Grundstückseigentümer, der Gemeinde künftige Veränderungen unverzüglich zu melden. Vor diesem Hintergrund stellt das teure Gründstücksbeiwertverfahren für Erhard Jahn keine Verbesserung dar, sondern eine Verschwendung von Steuergeldern.

Zudem befürchtet er eine Mehrbelastung der Bürger. „Alle Kosten werden am Ende auf die Wassergebühr umgelegt.“ Deshalb hofft er, in den kommenden Wochen weitere Bürger zum Protest bewegen zu können.

Die Änderung der Entwässerungssatzung betrifft jeden Bürger in Röttenbach. Zudem sind die Hintergründe für viele schwer nachvollziehbar.

„Dass es da Unsicherheiten gibt, ist mir bewusst. Deshalb suchen wir den Kontakt mit den Bürgern und binden diese in mehreren Stufen ein.“ betont Ludwig Wahl. So wird er die kommenden Maßnahmen bei der nächsten Bürgerversammlung thematisieren.

„Außerdem werden wir eine eigene Versammlung abhalten. Zudem wird es eine Broschüre an alle Haushalte geben und eine Telefon-Hotline werden wir schalten.“

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