Haftaufschub abgelehnt: Lonnerstädter Guru muss ins Gefängnis

5.2.2016, 19:30 Uhr
Haftaufschub abgelehnt: Lonnerstädter Guru muss ins Gefängnis

© Archivfoto: Linke

Dies erklärte die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke auf NN-Anfrage. Die Anklage wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen war bis zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegangen, der das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vorigen Sommer als rechtskräftig bestätigte.

Zur Vorgeschichte: Die eigenen Kinder hatten ihre Mutter Susanne B. und deren Lebensgefährten, den "Guru" Gerhard L. nach jahrelangem Leiden angezeigt.

Der Vorwurf: Obwohl zwei der drei Kinder schwer erkrankt waren, wurde ihre Mukoviszidose nicht behandelt. Arztbesuche und Medikamente waren tabu. Die Behandlung der lebensbedrohlichen Stoffwechselkrankheit blieb aus. Die Kinder sind nach Angaben des leiblichen Vaters dadurch lebenslang gesundheitlich schwer beeinträchtigt.

Staatsanwaltschaft will keine Pilgerstätte schaffen

Überdies mussten die "Sektenkinder" zu unzumutbaren Zeiten meditieren und waren diktatorischen Vorstellungen des Paares ausgeliefert, so Zeugenaussagen. Der Fall wurde durch eine WDR-Filmproduktion 2012 auch überregional bekannt und diskutiert.

Zum Procedere berichtet Antje Gabriels-Gorsolke, der Vollstreckungsbescheid wird mit einfacher Post zugestellt. Daraufhin müssten sich die Adressaten in der Justizvollzugsanstalt Nürnberg vorstellen. Sollten die Verurteilten dies unterlassen, so könne ein Sicherungshaftbefehl ausgestellt werden.

Wo die Gefangenen schlussendlich ihre Haftstrafe verbüßen müssen, darüber wird zum einen wegen des Schutzes des Persönlichkeitsrechts nicht informiert, zum anderen, "um keine Pilgerstätten zu schaffen", so die Oberstaatsanwältin. Die nun angesetzte dreijährige Haftstrafe für die "Weltdiener" kann auf Antrag der Gefangenen nach gewisser Zeit um ein Drittel oder die Hälfte gekürzt werden.

Antje Gabriels-Gorsolke schlussendlich: "Wir werden engmaschig überwachen, ob sie kommen."