Hartnäckiger Stalker zeigte keine Spur von Reue

25.7.2014, 08:00 Uhr
Hartnäckiger Stalker zeigte keine Spur von Reue

© oh

Sein Opfer, eine junge unverheiratete Mutter aus derselben Stadt, schilderte recht überzeugend, welch quälenden Belästigungen sie und ihr achtjähriger Sohn in den zurückliegenden Monaten ausgesetzt waren, obwohl das Landgericht Nürnberg noch im März 2014 mit einer klaren Auflage einen Schlussstrich zu ziehen versuchte: Mindestabstand von 300 Meter, dazu weder Anrufe noch E-Mails. Doch der Stalker dachte trotz seiner Bewährungslage gar nicht daran, sich an diese Vorgaben des Gewaltschutzgesetzes zu halten.

Schon am 11. April, also einen Monat später, näherte er sich frühmorgens (wieder einmal) der Wohnung der Frau bis auf wenige Meter, und am 28. Mai drangsalierte er sie abends mit etlichen Telefonanrufen. Als die Genervte ihm dabei vorhielt, er gehöre eigentlich in die Psychiatrie, drohte er – laut ihrer Aussage – mit dem Satz: „Dann kann ich dich gleich abstechen!“

Während der Beschuldigte bestritt, diese Worte gebraucht zu haben, darüber hinaus argumentierte, er müsse auf seinem Weg in die Innenstadt zwangsläufig das „Zonengebot“ des Landgerichts verletzen, hielt der Staatsanwalt die Ausführungen der Belästigten für absolut glaubwürdig. Und weil der Angeklagte nicht nur einmal das Kontaktverbot gebrochen habe, außerdem sein falsches Verhalten ständig leugne bzw. keine Einsicht zeige, plädierte er für eine Gesamtstrafe von 13 Monaten Haft ohne Bewährung.

Die Verteidigerin des Mannes hielt dagegen, dass ihr Mandant – nicht zuletzt aufgrund seiner Vorstrafen – hier in die Rolle des chancenlosen Bösewichts gedrängt würde , obwohl auch das vermeintliche Opfer immer wieder den Kontakt gesucht und so die geforderte Distanz durchbrochen habe. Schließlich seien die beiden ja eine Zeitlang in einer engen Beziehung zueinander gestanden. Wenn überhaupt eine Haftstrafe, dann höchstens fünf Monate.

Vorsitzender Richter Bernd Seitz, der die Verhandlung mehrere Male unterbrach, weil zusätzliche Akten eingesehen, weiterhin die Telefondaten abgeglichen werden mussten, wies in seiner Urteilsbegründung den unterschwelligen Vorwurf der Rechtsanwältin zurück: Das Gericht wolle nicht Gut und Böse unterscheiden, sondern habe eventuelle Delikte zu gewichten und dabei das richtige Strafmaß zu finden.

Die sechs Einträge ins Bundeszentralregister, darunter Nötigung, Diebstahl und Gewaltanwendung, die präzisen, glaubhaften Aussagen der Zeugen (auch ein Polizist der Herzogenauracher Dienststelle informierte über seine Erfahrungen mit dem bisweilen ziemlich aggressiven und verwirrten Angeklagten) sowie die rasante Rückfallgeschwindigkeit des Täters in Bezug auf das Gewaltschutzgesetz ließen ihm bei seinem Richtspruch, nämlich zehn Monate Gefängnis ohne Bewährung zu verhängen, gar keine andere Wahl.

Ob der recht unzufrieden wirkende Mann das Urteil annehmen wird, war freilich am Ende der langen Sitzung nicht erkennbar.

Keine Kommentare