Herzogenauracher verzockt Geld der Großtante

26.2.2019, 16:49 Uhr
Herzogenauracher verzockt Geld der Großtante

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"Es ist eine erhebliche Strafe. Aber es war ja auch ein erheblicher Geldbetrag." So begründet Richter Wolfgang Gallasch das Urteil am Ende der Verhandlung am Erlanger Amtsgericht. Die Anklage wiegt schwer: Im Jahr 2012 erteilte die Geschädigte ihrem Großneffen Vollmacht für ihre beiden Konten bei der Sparkasse Herzogenaurach. Zusätzlich übergab sie ihm 30 000 Euro in bar. Der Angeklagte sollte das Geld aufbewahren, falls die alte Dame es irgendwann brauchen würde. Dieses Bargeld holte sich der 52-Jährige laut Anklageschrift zuerst. Doch als es weg war, machte er wohl auch vor den Konten nicht halt. Zwischen Februar 2016 und Januar 2017 hob er Geldbeträge zwischen 6000 und 180 000 Euro vom Girokonto und vom Sparbuch seiner Großtante ab. Außerdem überwies er sich einmal 14 000 Euro und einmal 50 000 Euro auf seine eigenen Konten.

Den Großteil des Geldes verzockte der Haustechniker an der Börse oder im Spielcasino. Inzwischen hat er Privatinsolvenz angemeldet. Seit September 2018 sitzt er in Untersuchungshaft. Eine Schadenswiedergutmachung gab es bisher nicht und scheint auch nicht möglich zu sein. Über seinen Verteidiger Tobias Schmidt lässt der Angeklagte jedoch wissen, dass er alle Anstrengungen unternehmen wolle, wenigstens einen Teil des Geldes zurückzuzahlen — "mit seiner eigenen Hände Arbeit", so Schmidt. Er wolle schon im Gefängnis arbeiten und auch nach Haftentlassung arbeiten und Geld beiseitelegen. Der 52-Jährige ergreift dann auch selbst das Wort und entschuldigt sich mehrfach, betont, dass es ihm "zutiefst leid" tue, dass er das Vertrauen seiner Großtante missbraucht habe. "Ich hab’ mächtig Scheiße gebaut", sagt er. Und: "Ich würde es gerne rückgängig machen, kann es aber leider nicht."

Hinter verschlossenen Türen trifft das Gericht eine Absprache mit der Staatsanwältin und den beiden Verteidigern: Für ein vollumfängliches, "von Schuldeinsicht und Reue geprägtes" Geständnis wird eine Haftstrafe zwischen drei und dreieinhalb Jahren in Aussicht gestellt. Das Geständnis lässt der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte über seinen Verteidiger mitteilen und betont dann noch persönlich, dass er zu seinen Taten stehen und sich der Verantwortung stellen wolle. Richter Wolfgang Gallasch nimmt ihm ab, "dass es ihm richtig leid tut". Beim Urteil bleibt er deshalb genau zwischen den von der Staatsanwältin geforderten dreieinhalb Jahren und den vom Verteidiger geforderten drei Jahren. Er verhängt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

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