Höchstadt hat schon einen Plan B

26.4.2018, 15:58 Uhr
Höchstadt hat schon einen Plan B

© Foto: Michael Müller

Die Pläne zur Gründung einer Bürgergenossenschaft liegen erst mal auf Eis. Warum? Das Landratsamt hat aus zwei Gründen den Zeigefinger gehoben. Zum einen sieht die Genehmigungsbehörde die Subsidiaritätsklausel der Gemeindeordnung berührt. Artikel 87 schreibt vor, dass eine Kommune ein Vorhaben nur ausführen darf, wenn der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen anderen erfüllt werden kann. Zunächst ist der freie Markt gefragt, wenn es darum geht, die Ziele Nahversorgung und Mobilität zu erreichen, die sich die kommunal unterstützte Bürgergenossenschaft auf die Fahnen geschrieben hat.

Die Genossenschaft darf also nicht wie angedacht einfach einen Laden in der Innenstadt anmieten, einrichten und betreiben. Damit wäre der Wettbewerb nicht gewährleistet.

Dringender Bedarf

Das Landratsamt hat auch die Industrie- und Handelskammer eingeschaltet. "Eine schnelle Klärung und Entscheidung ist daher nicht zu erwarten", heißt es in den Unterlagen, die dem Stadtrat dazu vorliegen. Bürgermeister Gerald Brehm sieht "dringenden Handlungsbedarf wegen der Leerstände in der Höchstadter Innenstadt". Er hofft zwar noch, dass der Höchstadter Fall unter die Bagatellgrenze im Wettbewerbsrecht fällt und deshalb doch erlaubt wird, hat aber auch schon einen Plan B aus der Tasche gezogen.

Und der sieht vor: Die Stadt mietet leer stehende Räume in der Hauptstraße. Der Bauausschuss plant hier demnächst einen Ortstermin, um anschließend eine Entscheidung zu treffen.

Die dann städtischen Räumen würden mit den erforderlichen Einrichtungen ausgestattet, zum Beispiel für den Fischladen mit Schauküche. Dieses Komplettangebot nutzt dann aber nicht automatisch die Bürgergenossenschaft. Vielmehr wird es zur Anmietung öffentlich ausgeschrieben und durch die Stadt an geeignete Bewerber vermietet.

"Sollte sich dann kein Mitbewerber finden, ist der Weg für die Genossenschaft frei." Brehm hat diesen Plan bereits mit dem Landratsamt in ersten Gesprächen abgestimmt.

Unzulässige Förderung

Neben einem angedachten Fischladen könnten eventuell auch noch regionale Produkte und Spielwaren in den betreffenden Räumen untergebracht werden. "Eine Inbetriebnahme nach der Sommerpause wäre – auch für das anstehende Weihnachtsgeschäft – wünschenswert."

Die Behörde hat aber auch noch aus einem weiteren Grund Bedenken gegenüber der Bürgergenossenschaft angemeldet. Der ursprüngliche Beschluss des Stadtrats hatte vorgesehen, dass die Stadt in der Genossenschaft Geschäftsanteile bis zu einem Betrag von 10.000 Euro erwirbt und die Gründung mit einer rückzahlbaren, unverzinslichen Starthilfe von bis zu 100.000 Euro unterstützt. Das hält das Landratsamt für unzulässige Wirtschaftsförderung.

Auch hierfür hat der Bürgermeister eine Lösung parat, die der Stadtrat bereits abgesegnet hat. Das Gremium hat die Gründung einer Bürgergenossenschaft nämlich bis zur Klärung durch das Landratsamt verschoben und gleichzeitig festgelegt, dass die Stadt sich nicht mit mehr als fünf Prozent der Unternehmeranteile beteiligt. Brehm geht davon aus, dass das den Vorwurf der illegalen Wirtschaftsförderung entkräften würde.

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