Höchstadter wegen Kinderpornografie verurteilt
11.12.2018, 17:53 UhrDas Urteil hat das Nürnberger Landgericht dieser Tage gefällt. Es stützt sich auf die Auswertung der Daten auf dem Smartphone des Mannes. Dort fand sich ein Chat mit einem Mann aus Braunschweig. Jener bot darin dem Höchstadter ein Treffen mit Kindern am Osterwochenende 2017 in einem abgelegenen Haus in Niedersachsen an. Der Höchstadter zahlte dafür an den Anbieter 650 Euro. Das Gericht wertete dies als Versuch der Beteiligung an schwerem Kindesmissbrauch. Denn obwohl dieses Treffen, getarnt als "Seminar", nicht zustande kam: Die Zahlung zeigte den Richtern, dass der Angeklagte Sex mit Kindern wollte, also bereit war, ein Verbrechen zu begehen.
Fund im Engelgarten
Auf die Schliche sind die Ermittler dem 50-Jährigen durch einen Fund im Höchstadter Engelgarten gekommen. Ein Passant hob dort eine Speicherkarte auf — und erschrak, als er daheim die gespeicherten Daten öffnete. Etliche zeigten Kinderpornografie und der Finder ging zur Polizei.
Auf einem Foto auf der Karte war auch der 50-Jährige zu erkennen. Bei den Ermittlungen fanden sich auf seinem Smartphone hunderte von Fotos und Videos mit kinder- oder jugendpornografischem Inhalt, darunter auch Darstellungen mit Säuglingen.
Per Mobiltelefon hat der Mann solche Dateien auch verschickt. Diese Verbreitung ist der dritte Tatkomplex, wofür er verurteilt wurde.
Für das Strafmaß war mitentscheidend, dass der Täter alles andere als ein unbeschriebenes Blatt ist. Er ist vorbestraft — auch einschlägig — und hatte schon mehrjährige Haftstrafen verbüßt. Für die Verabredung zum schweren Kindesmissbrauch ist zudem per Gesetz eine Haftstrafe nicht unter einem Jahr vorgesehen.
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