Individualität bei Weisendorfer Bauvorhaben

18.11.2015, 06:00 Uhr
Individualität bei Weisendorfer Bauvorhaben

© Ingrid Jungfer

So soll mitten im Zentrum, also im festgelegten Bereich der Ortskernsanierung, nahe dem Marktplatz im Birkenhof 3 ein altes Fachwerkwohnhaus einer modernen Garage mit Flachdach weichen. Auf den vorhandenen Grundmauern geplant, soll sie landwirtschaftliche Geräte und etliche Autos aufnehmen. Stadtplaner Thomas Rosemann von Topos team, der an den Gesprächen mit Verwaltung, Bauherren und Planer beteiligt war, lehnt das Vorhaben ausführlich begründend ab. Sei es doch mit den Zielen der städtebaulichen Sanierung „schwer vereinbar“, widerspräche deren Gestaltungsrichtlinien und zerstöre möglichen Wohnraum. Und wird zudem nicht dazu beitragen, die Qualität des dortigen Wohnumfelds zu verbessern.

Die Räte sahen es zunächst genauso. Erinnerten sich, dass früher ein Laden in dem Gebäude war, das man nun abreißen will. Und votierten dennoch zu zwei Dritteln für den Garagenneubau, einem „Klotz“ aufgrund der Abmessungen. Man berief sich darauf, dass man den Wünschen der Eigentümer nachkommen müsse, zudem sich das Bauvorhaben nach dem Baugesetzbuch Artikel 34 richte und man deshalb den Bauantrag trotz der dort anstehenden Sanierungsmaßnahmen nicht ablehnen könne. Nur die Räte Günther Vogel, Ludwig Paulus und Christiane Kolbet votierten dagegen. Sie erkannten offenbar, dass sich die große Garage eben nicht in die spätere Umgebung einfügen würde. Wie es der Artikel 34 sogar verlangt.

Die Vorgaben zur Dacheindeckung hatten auch die Bauherren beim Wohnhausumbau, Sudetenstraße 2, ignoriert und anstatt der bisherigen roten eine schwarze gewählt. Deshalb forderte jetzt das Landratsamt bei der Gemeinde eine „isolierte Befreiung“ von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Gäbe es den nicht, wäre das geplante Vorhaben übrigens „verfahrensfrei“ gewesen. Da in der Umgebung bereits zwei schwarz gedeckte Dächer existieren, gab es die Befreiung, allerdings ohne die Stimme von Christiane Kolbet. Zudem fehlen noch die Unterschriften der Nachbarn.

Erheblichen Unmut löste ein weiterer Alleingang eines Bauherrn aus, der Am Hochstock 22 mit dem Bau einer noch nicht ganz befüllten Gabionen-Wand auf der Grundstücksgrenze bereits Fakten geschaffen und jetzt erst den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gestellt hat. Denn mit 1,90 Metern über Grund überschreitet die Wand deutlich die vorgegebene maximale Höhe von 1,20 Metern für dort nur zugelassene Holzzäune. Die Grundstücksnachbarn im Osten haben deswegen schriftlich Einspruch erhoben.

Beim Ortstermin fand die Verwaltung im Wohngebiet zwar drei bis zu zwei Meter hohe Holzzäune – ob mit Genehmigung errichtet, war unklar –, aber keine weitere Gabionen-Wand. Die beantragte wäre sogar noch höher als zwei Meter, weil das Grundstück des Nachbarn niedriger liegt und die Höhe der Einfriedung für ihn dann auf 2,10 Meter anwachsen würde. Folglich lehnte der Ausschuss den Bauantrag diesmal fast einstimmig ab.

Nach Sitzungsende kam es dann noch zum Disput zwischen den Nachbarn, die die Sitzung verfolgt hatten. Seit Jahren sind sie sich wegen der Grenzbebauung uneins. Das „Friedensangebot“ des Antragsstellers, die Wand um 20 Zentimeter zu kürzen, lehnte der Einspruchführende ab. Das Landratsamt soll es nun richten.

Keine Kommentare