Kampf ums Bier

28.10.2016, 16:04 Uhr
Kampf ums Bier

© Sven Hoppe/dpa

Man kann es so sagen. Die Höchstadter konnten den Hals einfach nicht voll bekommen. Um 1700 wurde Bier aus Lonnerstadt nach Adelsdorf, Ailsbach, Aisch, Breitenlohe, Burghaslach, Dachsbach, Fetzelhofen, Frimmersdorf, Neuhaus, Rohensaas, Roßbach, Steppach und Unterwinterbach ausgeführt. Dieses Braurecht der Lonnerstadter wollte ihnen das Oberamt Höchstadt dann aber streitig machen – schließlich war Bier ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

Also ließ der Rat der Stadt Höchstadt den Einwohnern von Lonnerstadt ganz einfach das Brauen und Ausführen von Bier verbieten und sogar das nach auswärts verkaufte Bier pfänden.

Das konnten die Lonnerstadter natürlich nicht auf sich sitzen lassen. Im Namen ihrer Untertanen in Lonnerstadt wandte sich der Bürgermeister und der Rat der Reichsstadt Nürnberg bereits Mitte Juli 1695 an die fürstbischöfliche Regierung zu Bamberg. Dort biss man auf Granit. Kraft Privilegs müsse Höchstadt es nicht dulden, dass jemand anders im Umkreis von einer Meile Bier braue.

Als Bürgerschaft einer Stadt gemäß codex Justinianus (maßgebliches Gesetzbuch der damaligen Zeit) könnten sie bessere Ansprüche auf die Ausübung dieses bürgerlichen Gewerbes geltend machen, als die Einwohnerschaft eines bloßen Marktfleckens.

Deutlich mehr Brauereien

Der Konflikt kam vor das Reichskammergericht in Wetzlar, denn die Verantwortlichen in Lonnerstadt wollten beim Brauen lediglich größeren Städten ein Vorrecht zugestehen. Es wurde angeführt, dass sich die Bürgerschaft von Höchstadt aber mehr als die Einwohnerschaft in Lonnerstadt vom Ackerbau ernähren würde. Dagegen konnte die Stadt Höchstadt anführen, dass Lonnerstadt vor dem Dreißigjährigen Krieg allenfalls drei Brauhäuser aufwies, deren Bier ausschließlich dort ausgeschenkt wurde. Nunmehr befänden sich in Lonnerstadt aber 13 Brauhäuser, deren Bier auch nach auswärts verkauft werde.

Lonnerstadt bestätigte die Erhöhung auf „etliche Brauhäuser“, zum Lagern des Bieres wurden um 1700 Keller in die Felsen gegraben. Außerdem wurde das Lonnerstadter Bier nicht nur durch Höchstadt geführt, sondern auch dort verkauft.

Das Reichskammergericht in Wetzlar wollte Mitte Oktober 1699 von Lonnerstadt den Nachweis, dass Bier aus Lonnerstadt auch dann ausgeführt wurde, als sich Höchstadt dagegen zur Wehr setzen konnte.

Da der Urteilsspruch auf sich warten ließ, zogen im Juli 1714, an einem Samstag, 60 Höchstadter nach Lonnerstadt, besetzten die Keller und schlugen den Bierfässern den Boden aus. Da sich die Lonnerstadter wehrten, mussten sie aber den Rückzug antreten.

Am 1. Februar 1715 erging in Wetzlar ein Urteil. Lonnerstadt war Sieger. Höchstadt sollte Kaution leisten, das gepfändete Bier ersetzten und die Prozesskosten tragen.

Da der Prozess mit der Erlaubnis zum Bierbrauen für beide Kommunen endete, machten beide auch reichlich Gebrauch davon.

Der verlorene Bierprozess mit Lonnerstadt kostete die Stadt Höchstadt allerdings 720 Reichsthaler.

MANFRED WELKER

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