Landkreis ERH: Christian Pech bleibt suspendiert

4.4.2018, 05:57 Uhr
Landkreis ERH: Christian Pech bleibt suspendiert

© Archivfoto: Harald Sippel

Vorsitzender Richter Matthias Maurer hat mit Beschluss vom 28. März (Az. AN 12b DS 17.02548) entschieden, dass der Antrag auf Aussetzung der von der Landesanwaltschaft Bayern angeordneten vorläufigen Dienstenthebung des stellvertretenden Landrats Pech abgelehnt wird.

Antragsteller Christian Pech zeigte sich von der Entscheidung des Gerichts überrascht. Vor allem davon, "dass die Information schneller an die Öffentlichkeit gereicht wird als an den Betroffenen". Er habe noch keine Information vom Gericht erhalten, sagte er gegenüber dieser Zeitung. Er musste sich den Text der Pressemitteilung erst einmal vorlesen lassen. Er müsse sich jedoch erst mit seinem Anwalt besprechen, ehe er sich dazu äußern könne, bekundete Pech. Er sei jedenfalls "verwundert".

In einem strafrechtlichen Verfahren wird gegen den stellvertretenden Landrat von Erlangen-Höchstadt wegen Wirtschaftskriminalität ermittelt. Dabei geht es um zollrechtliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Einfuhr von Solarmodulen aus chinesischer Herstellung. Wegen dieses Vorwurfs war der Antragsteller in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wurde wegen des Fortfalls der Haftgründe nach einem Monat außer Vollzug gesetzt heißt es in der Mitteilung des VG.

"Das Verwaltungsgericht hat sich vorliegend der Auffassung des Haftrichters angeschlossen, dass jedenfalls ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Angesichts der Schadenssumme sei mit einer Entfernung aus dem Dienst zu rechnen, so dass der Antrag auf vorläufige Aussetzung der Suspendierung abzulehnen war."

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach ist die Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich. Ob Pech diese Möglichkeit ergreift, war gestern aus genannten Gründen nicht klar.

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