Lonnerstadt: Rat segnet „Edelgraben II“ ab

10.1.2017, 17:54 Uhr
Lonnerstadt: Rat segnet „Edelgraben II“ ab

© Foto: Maria Däumler

Seit Jahren schon hat die Gemeinde ein 5,41 Hektar großes Gelände, das von der B 470 aus links der Kreisstraße nach Vestenbergsgreuth liegt, als Gewerbegebiet „Edelgraben I“ vorgesehen. Die Bauleitplanung dafür ist bereits seit 2006 rechtskräftig. Doch das Gewerbegebiet ist bisher nicht umgesetzt worden, weil die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt waren.

„Das hat sich nun geklärt“, wie Bürgermeister Stefan Himpel erläutert. Allerdings nicht im Sinne der Gemeinde. „Edelgraben I hat sich zerschlagen, weil die Gemeinde hier nichts erwerben konnte“, informiert der Bürgermeister aus der nichtöffentlichen Sitzung. Mit „äußerst großer Mehrheit“ habe daher der Gemeinderat dafür gestimmt, das Gewerbegebiet „Edelgraben I“ aufzugeben.

Gleichzeitig ist rechts der Kreisstraße auf der Fläche in Richtung Lonnerstadt ein weiteres, 3,47 Hektar großes Gewerbegebiet „Edelgraben II“ geplant. Den Beschluss dazu fällte der Gemeinderat einstimmig. Das Gelände gehört zum größten Teil einem ortsansässigen Geschäftsmann. Nur ein schmaler Streifen im Norden sei, so Himpel, im Besitz der Gemeinde sowie ein rund 700 Quadratmeter großes dreieckiges Gelände in Privatbesitz.

Erschließung neu planen

Weil beide Gebiete ursprünglich in einem Zug hätten erschlossen werden sollen, nun aber „Edelgraben I“ wegfällt, musste jetzt die Erschließung mit Strom, Wasser, Abwasser und der Telekom für „Edelgraben II“ neu geplant werden. So fällt der bisher geplante Ausbau der Linksabbiegespur an der Kreuzung der Kreisstraße weg, doch die Zufahrt für „Edelgraben II“ bleibt wie vorgesehen im Süden des Gebietes auf der Straße zum Mobilfunkmast bestehen.

Auch so manche Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange mussten nach der Aufgabe von „Edelgraben I“ neu bewertet werden. So sei nun beispielsweise der Bedarf für ein Gewerbegebiet bei nur einer solchen Fläche natürlich viel größer, so Himpel. Die nötigen Ausgleichsflächen für das „Edelgraben II“ stellt der Grundstückseigentümer in der Nähe von Fetzelhofen zur Verfügung. Wie der Bürgermeister weiter betont, habe die Gemeinde bereits etliche Bewerber für das neue Gewerbegebiet. „Wir versuchen nun, dort in Absprache mit dem Grundstückseigentümer Gewerbe anzusiedeln“, sagt Stefan Himpel.

Anschließend hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung noch über drei Bauanträge aus Mailach abzustimmen. Ein Bauunternehmer braucht Lagerplätze. Das Thema sei etwas diffizil gewesen, so der Bürgermeister. Denn die benötigten Grundstücke über insgesamt rund 6300 Quadratmetern lägen zwar innerhalb des Flächennutzungsplanes, der gerade überarbeitet wird, und innerhalb des Bebauungsplanes „Mailach-Nord“. Doch seit Inkrafttreten der Wasserschutzverordnung von Uehlfeld vor ein paar Tagen dürfte dort gar nichts neu ausgewiesen werden. Aus diesem Grunde habe man vorab beim Landratsamt als der übergeordneten Behörde nachgefragt.

Von dort kam die Antwort, dass die betreffenden Flächen ja bereits als Dorfgebiet ausgewiesen seien. Daher könne die Gemeinde ihr Einvernehmen zu den Bauanträgen geben, was das Gremium dann auch einmütig gemacht hat. Doch Stefan Himpel weiß: „Das Vorhaben kann immer noch gestoppt werden.“ Es komme ganz drauf an, welche Stellungnahmen nun noch dazu abgegeben werden.

Kritik am Straßenzustand

Schließlich befasste sich das Gremium noch mit der Lärmsituation auf der B 470 in der Ortsdurchfahrt Mailach. Hier hatten sich Anwohner darüber beschwert, dass die Bundesstraße in einem schlechten Zustand sei und daher die durchfahrenden Lastwagen übermäßig laut wären. Diese Kritik hatte der Bürgermeister an das zuständige Staatliche Bauamt weitergeleitet. In einer Antwort schreibt die Straßenbaubehörde: „Die Fahrbahn der B 470 in der Ortsdurchfahrt befindet sich . . . in keinem guten, jedoch für eine Bundesstraße befriedigenden, den Verkehrsverhältnissen nicht nachteiligen Zustand.“

Dennoch will das Bauamt prüfen, inwieweit man die Gemeinde im Lärmsanierungsprogramm berücksichtigen könne. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine Lärmsanierung eine freiwillige Leistung sei und der „Bedarf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel übersteigt“. Man wolle aber die Situation weiter beobachten. Eine kleine Verbesserung stellt die Behörde in Aussicht: Man werde zu Beginn der Ortseinfahrt bei Haus Nummer 7 Warnbaken aufstellen lassen, um vor allem den Schwerlastverkehr auf die beengten Verhältnisse hinzuweisen.

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