Lonnerstadter Guru: Karlsruher Richter skeptisch

7.7.2015, 17:47 Uhr
Lonnerstadter Guru: Karlsruher Richter skeptisch

© Horst Linke

Vorsatz oder doch nur Fahrlässigkeit – seit Dienstag prüft der Bundesgerichtshof (BGH), ob derGuru und seine Lebensgefährtin wegen Misshandlung ins Gefängnis müssen. Strittig ist, ob die beiden Esoteriker den damals zwölf Jahre alten Jungen absichtlich leiden ließen, indem sie die dringend notwendige Behandlung seiner Stoffwechselkrankheit Mukoviszidose abbrachen und stattdessen auf alternative Heilmethoden vertrauten. Ein Urteil soll am Mittwoch fallen.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth ging von Vorsatz aus - und verurteilte die Mutter nebst Lebensgefährten wegen Misshandlung Schutzbefohlener zu jeweils drei Jahren Haft. „Meiner Ansicht nach legte das Landgericht den Begriff der Qual zu weit aus“, erläuterte die Anwältin der Frau, Kristine Eberlein. Die Mutter des Jungen hätte das Wohl des Kindes mit „abstrusen Mitteln“ erreichen wollen, „wollte aber immer noch sein Wohl“.

Die BGH-Richter ließen jedoch deutliche Zweifel erkennen, ob dem unheilbar kranken Kind die Verantwortung für die Behandlung seiner Krankheit hätte aufgebürdet werden dürfen: Mutter und Stiefvater hatten es dem Jungen selbst überlassen, ob er Medikamente nahm oder nicht.

Der heute 28 Jahre alte Sohn reichte kurz vor der Verjährung Klage ein. „Er wollte nicht, dass anderen Kindern ähnliches widerfährt“, sagte sein Anwalt Mathias Klose.

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