Mann verletzt: Trunkenheitsfahrer soll ins Gefängnis

27.9.2017, 10:25 Uhr
Trotz zu hohem Alkoholkonsum setzte sich der 45-Jährige aus Etzelskirchen hinter das Steuer.

© dpa Trotz zu hohem Alkoholkonsum setzte sich der 45-Jährige aus Etzelskirchen hinter das Steuer.

Gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Erlanger Amtsgericht scheitert ein Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen. Die Staatsanwältin strebt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung an, Verteidiger Thomas Skapczyk dagegen hofft auf eine Bewährungsstrafe.

Immerhin ist es nicht ohne, was die Staatsanwältin dem Angeklagten vorwirft: Im Januar dieses Jahres soll sich der 45-jährige Etzelskirchener spätabends ans Steuer seines BMW gesetzt haben - obwohl er viel Alkohol getrunken hatte und fahruntüchtig war. Er nutzte einen kleinen Flurbereinigungsweg zwischen Kieferndorf und Etzelskirchen, doch genau dort ging zu diesem Zeitpunkt ein 52-Jähriger mit seinem Hund Gassi. Er hatte extra eine Taschenlampe bei sich, mit der er auch versuchte, den herannahenden BMW-Fahrer auf sich aufmerksam zu machen. Vergeblich. Der 45-Jährige rammte laut Anklageschrift den Fußgänger, der erhebliche Verletzungen erlitt.

Doch damit nicht genug: Wohl wissend, dass er betrunken war, soll der Angeklagte seine 44-jährige Lebensgefährtin informiert und dazu angestiftet haben zu behaupten, sie sei gefahren. Den Verletzten brachte der Angeklagte nach Hause. Doch schon bei der ersten Polizeivernehmung flog der Schwindel auf.

Lebensgefährtin mitangeklagt

Deshalb sitzt auch die 44-Jährige an diesem Tag wegen versuchter Strafvereitelung vor Gericht. Da sie jedoch nicht vorbestraft und geständig ist, stellt Richter Wolfgang Gallasch das Verfahren gegen die Frau gegen eine Geldauflage ein. Die 44-Jährige muss einen Monatslohn - 800 Euro - an die Rummelsberger Anstalten zahlen.

Geständig ist auch der 45-Jährige. Über seinen Verteidiger lässt er wissen, dass er den Fußgänger übersehen und angefahren habe. Sein Verhalten bereue er. Ganz am Schluss sagt er selbst auch noch einmal: "Das hätte nicht passieren dürfen, es tut mir ganz ehrlich leid." Ungefähr drei Maß habe er getrunken, gibt er auf Nachfrage des Richters zu.

Was für gravierende Konsequenzen das hatte, zeigt sich, als der angefahrene Etzelskirchener aussagt. Nach dem Unfall "war’s aus, ich weiß nix mehr", sagt der 52-Jährige. Erst daheim sei er wieder zu vollem Bewusstsein gekommen, bevor ihn der Rettungsdienst ins Krankenhaus brachte. Er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Risswunde am Haaransatz sowie Prellungen an der Wade, der rechten Schulter, am rechten Ellenbogen und an den Rippen. Später stellte sich heraus, dass ein Riss in der Schulter operiert werden musste. Acht Monate war der selbstständige Versicherungskaufmann arbeitsunfähig, erst seit September arbeitet er wieder einige Stunden als Wiedereingliederungsmaßnahme.

Opfer hat Schwindelattacken

Er ist seit dem Unfall in neurologischer und psychologischer Behandlung, Schwindelattacken ist er noch nicht wieder losgeworden. Die Arztkosten liegen laut dem Geschädigten bei momentan 45.000 Euro, den Verdienstausfall beziffert er auf 60.000 bis 70.000 Euro. "Und über Schmerzensgeld haben wir da noch gar nicht gesprochen." Auf jeden Fall werden auf den Angeklagten also noch hohe zivilrechtliche Forderungen zukommen.

In der Verkehrssünderkartei sind für den Angeklagten zwei Punkte verzeichnet - einmal ist er zu schnell gefahren, einmal missachtete er die Vorfahrt und baute einen Unfall. Und auch drei Vorstrafen kann der 45-Jährige vorweisen, darunter bereits einmal eine Bewährungsstrafe wegen Drogenhandels.

Führerschein ist auch weg

All das sind für Richter Wolfgang Gallasch Gründe genug, dem Antrag der Staatsanwältin zu folgen und den Angeklagten zu einem Jahr Freiheits-strafe ohne Bewährung zu verurteilen. Auch seinen Führerschein ist er für weitere zwei Jahre los. Gallasch betont in seiner Urteilsbegründung, der Angeklagte habe nicht nur besoffen einen Fußgänger angefahren und erheblich verletzt, er habe zudem die Tat seiner Freundin in die Schuhe schieben wollen. "Trotz Ihres jetzigen Geständnisses muss man berücksichtigen, dass Sie nicht zu Ihrer Verantwortung stehen wollten."

Ebenfalls berücksichtigen müsse man die "lange Leidensgeschichte" des Geschädigten. Eine günstige Sozialprognose, die für eine Bewährung wichtig wäre, sehe er ebenfalls nicht. "Und Sie sollten Ihr Alkoholproblem angehen", gibt Gallasch dem Angeklagten noch mit auf den Weg.