Schlehenhecke muss Zufahrt weichen

31.1.2018, 07:00 Uhr
Schlehenhecke muss Zufahrt weichen

© jes/Foto: Horst Linke

Das sei nötig gewesen, weil für künftige Unterhaltsarbeiten am dortigen Regenrückhaltebecken eine Zufahrt zum Becken erforderlich sei, gibt Monika Preinl vom Umweltamt auf NN-Anfrage Auskunft. „Die Rodung erfolgte nach einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt“, so Preinl.

Einzige Auflage sei gewesen, dass die Rodung vor der Vogelbrutzeit stattfinde. Auch eine Ersatzpflanzung sei nicht gefordert, „weil es dort genügend Ausweichhabitate, also andere Hecken, gibt, in denen die Vögel brüten können“.

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