Verstößt Schnupperfischen gegen Tierschutz?

21.8.2016, 16:00 Uhr
Verstößt Schnupperfischen gegen Tierschutz?

Vor knapp einer Woche hatte der Fischereiverein Höchstadt zum Schnupperangeln eingeladen. Hat er damit etwas Unrechtes getan? Die Organisation „Peta“ findet: Ja. Sie hat wegen einer ähnlichen Veranstaltung gegen den Vorsitzenden des Erlanger Bezirksfischereivereins geklagt. Ihrer Meinung nach verstößt das Schnupperfischen gegen das Tierschutzgesetz. Andere Fischereivereine sind nun verunsichert und meiden das Risiko eines Prozesses.

Mit Hilfe einer Anfrage an die Staatsregierung will die Landtagsabgeordnete Gabi Schmidt (Freie Wähler) Klarheit über die Zulässigkeit schaffen, schreibt sie in einer Pressmitteilung. Sie möchte wissen, wie die Staatsregierung das Angebot des „Schnupperfischens“ in pädagogischer Hinsicht beurteilt und ob sie darin grundsätzlich einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sieht.

„Nicht unnötig leiden“

Schmidt könne es nachvollziehen, dass Vereine und vor allem deren Jugendwarte kein unnötiges Risiko eingehen wollten. Schließlich sorge die Klage gegen die Erlanger Angler für große Verunsicherung. „Fischerei und Teichwirtschaft spielen im westlichen Mittelfranken nun mal traditionell eine große Rolle“, schreibt sie. „Ebenso wichtig ist aber natürlich auch das Tierwohl und dass die Fische nicht unnötig leiden. Wir müssen Tradition und Fischgesundheit zusammenführen und brauchen klare Vorgaben.“

Die Abgeordnete geht auch der Frage nach, ob es in diesem Bereich schon Klagen in Bayern gab und wie viele davon erfolgreich waren.

Schließlich wird nach den Bedingungen gefragt, die konkret erfüllt sein müssen, damit Vereine keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz begehen und wie dies sichergestellt werden kann: „Wenn das Wohl der Fische gewährleistet wird, halte ich Veranstaltungen wie das Schnupperfischen für eine gute Sache. Den Kindern werden hier auch wertvolle Kenntnisse über die Natur und den Lebensraum der Tiere vermittelt“, findet Schmidt. Sie hofft auf „eine eindeutige Auskunft und eine juristische Klärung.“

Mario Brauns, Jugendleiter beim Fischereiverein Höchstadt,

hatte im Rahmen des Ferienprogramms beim Schnupperangeln betont, dass alle gefangenen Tiere auch verwertet werden. Es gehe darum, der Jugend den richtigen Umgang mit der Natur beizubringen.

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