Vier Jahre Haft: Harte Strafe für "typischen Betrüger"

19.8.2016, 07:01 Uhr
Wegen Betrugs muss ein 26-Jähriger für vier Jahre in haft (Symbolbild).

© Symbolfoto: Oliver Berg/dpa Wegen Betrugs muss ein 26-Jähriger für vier Jahre in haft (Symbolbild).

Sparen lohnt sich heutzutage mit den niedrigen Zinsen nicht mehr wirklich. Mit einer neuen, lukrativen Anlagemethode hat ein 26-Jähriger aber in den vergangenen Jahren Kunden angelockt, vielversprechende 25 Prozent Rendite auf zehn Jahre versprach der gelernte Bankkaufmann. Doch diese „Wunderprodukte“ kamen nie zustande – das Geld der Kunden landete auf dem Konto des Angeklagten, dies wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Rund 76 000 Euro soll der Uehlfelder so im Jahr 2014, zum Teil durch gefälschte Unterschriften, ergaunert haben.

„Ich hatte nie die Absicht, die Gelder für mich zu benutzen“, beteuert der Angeklagte schon zu Beginn des Prozesses, der insgesamt drei Verhandlungstage dauerte. Er sei unter sehr viel Druck durch seinen Chef und die Kunden gestanden, „da habe ich es einfach vergessen, die Formulare unterschreiben zu lassen“. Der 26-Jährige habe die Unterschriften dann gefälscht, um seine Kunden nicht mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten, wie etwa bei der Kündigung ihrer alten Verträge.

„Er hat mich ruiniert“

Das sehen seine Opfer anders: „Ich habe darauf beharrt, dass ich nicht mehr kündigen wollte“, sagte eine Erlangerin, die mit ihrem Mann von dem Uehlfelder betrogen wurde. Auch ihr Vater wurde Opfer des Bankkaufmanns: Er hat zwar bewusst seine Lebensversicherung gekündigt, dann das Geld aber unwissend auf das Konto des Angeklagten überwiesen, statt auf das der Versicherungsfirma aus Oberhausen. Auch eine 52-jährige Röttenbacherin wurde Opfer des Versicherungsmaklers: Sie wollte 10 000 Euro kurzfristig für drei Monate anlegen, doch das sei – wie später herauskommt – gar nicht möglich gewesen. „Er hat mich komplett ruiniert“, sagt die Zeugin vor Gericht.

Darüber hinaus soll der Bankkaufmann noch eine Firma gegründet haben, um für fünf fiktive Mitarbeiter eine Provision bei der Versicherung zu erhalten. Der ermittelnde Polizeibeamte erklärte, dass es diese Firma nie gegeben hat: „Das ist ein Konstrukt des Angeklagten“. Die Mitarbeiter seien rein erfunden gewesen. Auch die Vermieterin des Büros, die zudem nebenan wohnte, bescheinigte, dass sie keine weiteren Angestellten gesehen habe.

Die Urkundenfälschung gab der Angeklagte zu. Ansonsten wies er alles von sich, „die Kunden wollten ja auch so investieren.“ Vielmehr sei sein Chef schuld, dem er blind vertraute. Er habe ihn sogar in der Hochzeitsrede eingebaut, sei wie ein Vater für ihn gewesen. Nicht nur die Kunden seien Opfer, sondern auch er, sagt der 26-Jährige. Er habe selbst alles verloren, bis heute auch keine Provision von der Oberhausener Firma bekommen. „Alles, was vor die Flinte gekommen ist, wurde auch angeklagt“, beschwert sich auch sein Rechtsanwalt Patrick Schmidt, „das eigentliche Problem ist doch der Chef“. Einen Betrug erkennt er nicht, demzufolge sei sein Mandant nur für die zugegebenen Urkundenfälschungen schuldig zu sprechen, also zu 240 Tagessätzen.

Ganz anders sieht es Staatsanwältin Monika Memmel. Für sie seien alle Anklagepunkte von den Zeugen bestätigt worden. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum man so lange weitermacht, wenn selbst die Provisionen nicht kommen“, sagte Memmel. „Sie haben das Vertrauen bewusst ausgenutzt.“ Die Staatsanwältin forderte daher eine dreieinhalbjährige Gefängnisstrafe.

Vor der Urteilsverkündung bat der Angeklagte noch, gutmütig zu urteilen – schließlich habe er sich von der Finanzbranche verabschiedet.

Doch Richter Wolfgang Gallasch drückte kein Auge zu, ganz im Gegenteil: Er sprach den 26-Jährigen in allen Anklagepunkten schuldig, verurteilte ihn zu vier Jahren Haft. „Sie haben hier den Eindruck des typischen Betrügers erweckt“, begründete der Richter das Urteil. Er habe über einen langen Zeitraum mit ganz erheblicher krimineller Energie gehandelt und dabei auch keinerlei Schuldgefühle gegenüber seinen Opfern gezeigt.

Daher liege die Strafe auch höher als die Forderung der Staatsanwaltschaft, was nur in seltenen Ausnahmen vorkomme. Außerdem verhängte der Richter direkt einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr.

Reglos nahm der 26-Jährige das Urteil hin – dass es so hart kommt, hat selbst sein Anwalt nicht erwartet. Dieser kündigte bereits an, dass man nun in Berufung gehen werde. Dann wird der Fall vor dem Landesgericht noch mal komplett neu verhandelt.

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