Von Parkplatzremplern und Spiegelklatschern

15.1.2017, 08:00 Uhr
Von Parkplatzremplern und Spiegelklatschern

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Rund 130 Verursacher von Bagatellunfällen im Einzugsbereich der Höchstadter Polizeiinspektion haben sich im vergangenen Jahr in einem solchen Fall einfach aus dem Staub gemacht. Ein folgenschwerer Fehler, denn das unerlaubte Entfernen vom Unfallort macht aus einem simplen Haftpflichtschaden eine Straftat, erläutert Thomas Gamm, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Höchstadt.

In einem solchen Fall leitet die Polizei Ermittlungen ein, sichert Spuren, befragt Zeugen und kommt auf diese Weise in rund einem Drittel der Fälle dem Schadensverursacher auf die Spur. Für den wird es dann ungemütlich. Die Staatsanwaltschaft erstattet bei einer Unfallflucht nämlich automatisch Strafanzeige und der Beschuldigte muss sich in einem Strafverfahren verantworten. Als Urteil droht eine Geldstrafe, möglicherweise aber auch noch ein Fahrverbot oder schlimmeres. Dazu kommt, was viele Autofahrer nicht wissen: Haftpflichtversicherungen zahlen in der Regel bei Unfallflucht nicht, oder sie fordern die Kosten für den regulierten Schaden vom Versicherungsnehmer wieder ein.

Wie aber macht man es richtig? Entscheidend ist, dass der Verursacher dem Geschädigten seine Personalien — also Name, Adresse und Telefonnummer sowie Kfz-Kennzeichen — hinterlässt. „Eine Zettelnotiz hinter der Windschutzscheibe reicht allerdings nicht aus“, mahnt Gamm. Bei einem Parkplatzrempler muss der Verursacher des Schadens eine angemessene Zeit auf den Geschädigten warten.

Und wenn das erfolglos ist? „Dann sollte man den Vorfall auf jeden Fall umgehend telefonisch bei der Polizeiinspektion melden“, empfiehlt Thomas Gamm. Dort wird das Geschehen registriert, so dass der Vorwurf der Unfallflucht vom Tisch ist.

Wird der Unfall gemeldet, nehmen Polizeibeamte vor Ort die Personalien auf, erläutert Thomas Gamm. Der Verursacher muss dann mit einer mündlichen Verwarnung rechnen. Aus Erfahrung weiß der stellvertretende Dienststellenleiter, dass das Verwarnungsgeld von 35 Euro von den meisten Beamten aber gar nicht verlangt wird. So muss der Unfallverursacher häufig nur für den angerichteten Schaden geradestehen — und dafür gibt es ja die Haftpflichtversicherung.

Doch was ist, wenn sich beide Parteien keiner Schuld bewusst sind? Das ist bei den sogenannten Spiegelklatschern häufig der Fall, wenn sich zwei entgegenkommende Fahrzeuge an den Außenspiegeln berühren. Einer, eventuell auch beide sind dann zu weit in der Straßenmitte unterwegs gewesen. „Wenn es keine Zeugen gibt, etwa aus nachfolgenden Fahrzeugen, ist die Spurenlage schwierig, so dass es häufig darauf hinausläuft, dass jeder seinen eigenen Schaden zahlt“, gibt Gamm zu. Die Unfallbeteiligten müssten auf jeden Fall ihre Personalien austauschen. Hilfreich sei es auch, die Fakten schriftlich festzuhalten, ohne dabei ein Schuldeingeständnis abzugeben. Dafür empfiehlt der stellvertretende Polizeichef, vorgedruckte Unfallberichts-Formulare zu nutzen, die von Versicherungen oder Automobilclubs bereitgestellt werden. „Ich habe so ein Formular immer im Handschuhfach“, sagt Gamm.

Die immer populärer werdenden Dashcams sind dagegen keine Lösung. Die kleinen Kameras, die im Auto befestigt werden und das Verkehrsgeschehen aus der Perspektive des Fahrers filmen, werden aus datenschutzrechtlichen Gründen als Beweismittel meist nicht zugelassen.

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