Warum dem Bürgerbegehren zur Aurachtalbahn das Aus droht

26.1.2019, 06:01 Uhr
Warum dem Bürgerbegehren zur Aurachtalbahn das Aus droht

© Foto: André De Geare

Es geht tatsächlich um zwei Beschlüsse, die die Bürgervertreter zu fassen haben. Denn die Initiative "Pro Aurachtalbahn" hat, wie berichtet, in ihrem Antrag "hilfsweise" eine zweite Bürgerentscheid-Frage formuliert — für den Fall, dass die Originalfrage wegen ihrer nicht eindeutigen Beantwortbarkeit unzulässig sein sollte.

Die Stadtverwaltung hält auch die "hilfsweise" Frage für nicht zulässig. Man hatte dazu die Kommunalaufsicht im Landratsamt um eine Einschätzung gebeten. Diese wiederum hat sich in Ansbach bei der Regierung rückversichert. Dort teilt man die ablehnende Einschätzung, heißt es in dem Antwortschreiben aus dem Regierungs-Sachgebiet "Kommunale Angelegenheiten".

Keine Sache von Gemeinden

Essenz der Einschätzung: Man kann in einer Kommune keinen Bürgerentscheid durchführen über ein Thema, das gar nicht Sache von Gemeinden ist. Der Betrieb einer S-Bahn, den die Initiative ja fordert, ist staatliche Angelegenheit. Das alles regelt das bayerische Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr. Dieses weist "die Planung, Organisation und Sicherstellung des Schienenpersonennahverkehrs" dem Freistaat Bayern zu, der sich dazu der Bayerischen Eisenbahngesellschaft bedient.

Darauf weist das Schreiben der Regierung hin — und auf die Tatsache, dass eine Eisenbahn sowohl technisch als auch rechtlich keine Straßenbahn ist. Eine Straßenbahn wie die geplante Stadt-Umland-Bahn (StUB) ist dagegen nach dem Gesetz sehr wohl eine kommunale Angelegenheit, weil allgemeiner öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV).

Frage zielt auf S-Bahn

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens zielt aber auf eine S-Bahn ab, stellt die Regierung fest. Dafür eine standardisierte Bewertung durchzuführen, sei Aufgabe des Freistaats Bayern, nicht der Stadt Herzogenaurach. Allenfalls der Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN), der bei der Planung des Schienen-Personennahverkehrs mitwirkt, könne eine solche standardisierte Bewertung in Auftrag geben, schreibt die Regierung.

Es fehle also an einer Aufgabe für die Stadt Herzogenaurach, die ihr per Bürgerentscheid hätte auferlegt werden dürfen. Deshalb lässt es die Expertise der Regierung von Mittelfranken auch dahingestellt, ob die "hilfsweise" Änderung der Fragestellung nur redaktionell sei oder doch inhaltlich. Letzteres wäre ein weiterer Punkt, das Bürgerbegehren unzulässig zu machen. Doch falle er nicht mehr ins Gewicht angesichts der grundlegenden Unzulässigkeit.

Eindeutige Frage gefordert

Wohl aber teilt die Regierung, wie es in dem Schreiben heißt, die Bedenken der Kommunalaufsicht im Landratsamt wegen der nicht eindeutigen Fragestellung. Wie in den Nordbayerischen Nachrichten schon dargelegt wurde, gibt es in der Gemeindeordnung ein Fragen-Kopplungsverbot: In einem Bürgerentscheid muss der Souverän eindeutig gefragt werden. Er muss eine Frage gestellt bekommen, die er entweder mit "Ja" oder mit "Nein" beantworten kann. "Pro Aurachtalbahn" hat aber zwei Fragen gestellt. Einmal soll der Bürger sich für eine Reaktivierung der Aurachtal-Eisenbahn aussprechen, zum zweiten für einen städtischen Auftrag für ein standardisiertes Bewertungsverfahren.

Wie wiederholt berichtet, gibt es durchaus Herzogenauracher, die sich für eine Bewertung der Bahnstrecke eintreten, aber nicht für ihre Reaktivierung. So hatte bekanntlich die CSU-Stadtratsfraktion im Mai 2018 eine standardisierte Bewertung beantragt — mit der Begründung, man hätte damit eine fundierte Expertise, um die Reaktivierung abzulehnen. Der Antrag wurde seinerzeit abgelehnt — auch mit dem Hinweis, im StUB-Planfeststellungsverfahren würde die Aurachtal-Trasse sowieso vergleichend mit begutachtet.

In der Sondersitzung des Stadtrats nennt die Verwaltung noch zwei weitere Gründe, das Bürgerbegehren abzulehnen. Seine Begründung ist unrichtig, heißt es in den Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen. Die Initiative "Pro Aurachtalbahn" führt zur Begründung ihres Antrags auf Zulassung an, der StUB-Zweckverband habe die Reaktivierung der Aurachtal-Eisenbahn nicht objektiv untersuchen lassen. Deshalb sei sie zum Scheitern verurteilt.

Auch die Technik ist schuld

Ein weiterer Grund für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens ist laut Stadtverwaltung auch die Technik. Wie ausführlich berichtet, halten Fachleute von Bahn und StUB-Zweckverband es für nicht machbar, mindestens unverhältnismäßig teuer, eine Aurachtal-S-Bahn in die Hauptstrecke Nürnberg-Bamberg einmünden zu lassen und vernünftige Taktzeiten zu gewährleisten.

Die Einschätzungen von Landratsamt und Regierung sind Hilfen für die Stadträte. Grundsätzlich liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens allein bei ihnen und in der Verantwortung des Stadtrats. Wie berichtet, wird der Antrag von 2173 Unterschriften gestützt. 1995 davon sind gültig. Zum Einreichen des Antrags hätten 1435 gültige genügt.

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