Wie geht es weiter nach Pechs Suspendierung?

13.12.2017, 17:44 Uhr
Wie geht es weiter nach Pechs Suspendierung?

© Archivfoto: Ralf Rödel

Der Landrat von Erlangen-Höchstadt, Alexander Tritthart (CSU), neigt nicht zu vorschnellen Urteilen. So warnte er am Tag, nachdem Betrugsvorwürfe gegen seinen Stellvertreter Christian Pech (SPD) und seine (vorübergehende) Inhaftierung für Aufsehen sorgten, im Gespräch mit dieser Zeitung vor pauschalen Schuldzuweisungen.

Nun, da die Landesanwaltschaft Bayern (wie berichtet) Pech vorläufig des Dienstes enthoben hat, will der Kreischef zwar immer noch das Ende der Ermittlungen abwarten, wird in seiner Wortwahl jedoch bereits deutlicher: "Ich rate Christian Pech, von seinem Amt zurückzutreten." Je schneller er seinen Posten niederlegen würde, desto besser wäre es für das Ansehen des Amtes. Natürlich könne er, Tritthart, diesen Schritt Pech nicht vorschreiben: "Es ist seine Entscheidung, aber ich empfehle ihm das dringend." Gibt Pech sein Amt ab, muss innerhalb von drei Monaten ein Nachfolger gewählt werden.

Zunächst aber ist Tritthart vor allem froh, dass die Disziplinarbehörde eine Entscheidung getroffen hat und das "Hin und Her" der vergangenen Wochen beendet ist. Allein die Besetzung von Terminen sei seitdem nicht einfach gewesen: "Ich musste mich fragen, kann Christian Pech das machen, oder nicht". Eine Veranstaltung mit einem Vize, der wegen möglicher Solarmodul-Betrügereien ins Visier der Justiz geraten ist, etwa bei der Polizei wäre "heikel" gewesen.

Nun ist klar: "Christian Pech darf mich nirgendwo vertreten, keine Unterschriften leisten und nicht an meinem Schreibtisch sitzen", erläutert Tritthart. Das bedeutet zwar mehr Arbeit für ihn selbst und eine weitere Stellvertreterin, sei für die Gesamtsituation aber besser. Theoretisch sei es möglich, dass es strafrechtlich keine Verurteilung gibt.

Die Entscheidung der Landesanwaltschaft berührt indes Pechs Tätigkeit als Kreisrat nicht. Auch sein Ehrenamt als Vorsitzender des AWO-Kreisverbands ERH werde von seiner Suspendierung als Vize-Landrat nicht beeinträchtigt, betont die stellvertretende AWO-Kreisvorsitzende und SPD-Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich. Sowohl das laufende beamtenrechtliche wie das strafrechtliche Verfahren stünden in keinem direkten Zusammenhang zu Pechs Funktion als AWO-Chef, sagt sie und kündigt an: "Das weitere Vorgehen werden wir in den AWO-Gremien festlegen." Bis zum Beweis des Gegenteils gelte die Unschuldsvermutung, so Stamm-Fibich.

Darauf weist auch die SPD-Landtagsabgeordnete Alexandra Hiersemann hin. Zugleich sieht die Sozialdemokratin, die Pechs Trauzeugin war und ihn politisch immer unterstützt hat und, wie sie den NN sagt, das auch künftig tun werde, die Suspendierung äußerst kritisch. Sie beruhe einzig auf den im inzwischen außer Vollzug gesetzten Haftbefehl getroffenen Feststellungen "und auf sonst nichts, sagt sie. "Aus meiner Sicht", meint Hiersemann, "kann ich sagen: Fair ist die Entscheidung nicht."

Die frühere SPD-Bundesfamilienministerin Renate Schmidt hält es für absurd, dass die Landesanwaltschaft Pech vorläufig von seinem Amt als stellvertretender Landrat enthoben hat. In anderen Fällen habe man erst bis zur einer etwaigen Verurteilung gewartet. Auch für den Landkreis stelle eine vorläufige Amtsenthebung ein Problem dar. So rechne sie damit, dass sich das Verfahren sicher ein bis zwei Jahre hinziehe. Außerdem sei bei einem Disziplinarverfahren Vertraulichkeit zu wahren. Es sei unmöglich, dass hier eine Presseerklärung mit vollem Namen abgegeben werde.

Pech war von 2005 bis 2009 Büroleiter von Renate Schmidt in ihrer damaligen Zeit als Bundestagsabgeordnete. Da sie Pech sehr gut kennt, rechne sie mit einem "grandiosen Freispruch" für ihn. Sie habe auch gehört, dass er gegen die Enthebung vom Amt als stellvertretender Landrat Beschwerde einlegen wolle.

Andreas Hänjes, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, wundert sich gleichfalls, dass die Landesanwaltschaft öffentlich bekanntgemacht habe, dass sie Pech von seinem Amt als stellvertretender Landrat vorläufig suspendiert habe. Es sei wichtig, den Fall aufzuklären, doch solle man sich hüten, eine einzelne Person vor dem Abschluss des Ermittlungsverfahren in solcher Form bloßzustellen.

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