Windpark bei Wachenroth: Zeit drängt

22.11.2016, 06:00 Uhr
Windpark bei Wachenroth: Zeit drängt

© Foto: Paul Neudörfer

Bereits im Mai dieses Jahres war grundsätzliches Einvernehmen signalisiert worden, bis September konnten Einwände und Stellungnahmen zur Änderung des Regionalplans abgegeben werden. Diese wurden nun ausgewertet und der Regionalplan mit der Erweiterung des Vorranggebiets für Windkraft einstimmig beschlossen. Eine verbindliche Erklärung der Behörde muss dem Beschluss jedoch noch Rechtskraft verleihen. Danach wäre der Weg für den Standort rechtlich geebnet.

Die Freigabe für das Bauvorhaben steht noch aus, aber kurz bevor. Zwei Windkraftanlagen der neuesten Generation will „Wust — Wind & Sonne“ im Staatsforst Birkach errichten. Die Giganten mit einer Gesamthöhe von 220 Metern und einem Rotordurchmesser von 126 Metern sollen es auf eine Nennleistung von 3,3 Megawatt bringen.

Mit dem für die Genehmigung zuständigen Landratsamt sei man „vollumfänglich im Konsens“, versichert Projektbetreiber Erich Wust. „Eine Ausnahme von der 10H-Regelung wird es nicht geben“, versichert er. Die wäre ohnehin nicht nötig. Die Anlagen wären in jedem Fall mindestens 2,2 Kilometer vom nächsten Wohngebiet entfernt.

Wust hofft, noch in diesem Jahr die Genehmigung für das Vorhaben zu erhalten. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil alle noch in 2016 genehmigten Projekte eine staatlich festgelegte Einspeisevergütung erhalten. Anlagen, die erst im kommenden Jahr grünes Licht bekommen, müssen dagegen die Höhe der Förderung über Ausschreibungen am Markt ermitteln. An diesem Bieterverfahren nehmen alle Betreiber teil – von großen Firmen bis zu Bürgerenergiegesellschaft. Das birgt ein Risiko: Die Vergütung für den erzeugten Strom kann, muss aber nicht besser ausfallen als der Festbetrag. „Da ist mir der Spatz in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach“, sagt Wust.

Keine Umweltprüfung

Sigrid Kaiser, Fachbereichsleiterin am Umweltamt des Landratsamtes, kennt das Problem und ist zuversichtlich, dass eine Entscheidung noch in diesem Jahr gefällt werden kann. Es müssten nur noch wenige Stellungnahmen bearbeitet werden, bestätigt sie. Darüber hinaus sei für das Projekt keine förmliche Umweltprüfung mehr notwendig. Das habe die Vorprüfung ergeben, die für ein Vorhaben dieser Größenordnung — das Projekt wird mit den bestehenden fünf Lonnerstadter Windrädern als Einheit gewertet — vorgeschrieben sei.

Allerdings, lenkt Kaiser ein, müsse zuvor noch die verbindliche Erklärung der Regierung von Mittelfranken erfolgen. Solange dieser Schritt ausstehe, könne auch das Landratsamt keine Genehmigung erteilen. Allenfalls „aufschiebend bedingt“ könne man dem Vorhaben dann zustimmen.

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