Hoffmann verliert vor Gericht gegen Journalisten

2.8.2017, 19:07 Uhr
Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies am Mittwoch eine Klage des 79-Jährigen gegen den Journalisten Ulrich Chaussy ab.

© Stefan Hippel Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies am Mittwoch eine Klage des 79-Jährigen gegen den Journalisten Ulrich Chaussy ab.

Wie weit die Meinungsfreiheit reicht, hätte der Gründer der Wehrsportgruppe, sein paramilitärischer Verein wurde 1980 als verfassungsfeindlich verboten, im Landgericht Nürnberg-Fürth selbst hören können: Doch weder Karl-Heinz Hoffmann noch sein Anwalt sind vor Ort, als verkündet wird, dass die Zivilklage abgewiesen wird.

Der im Landkreis Forchheim lebende Hoffmann klagte in jüngster Zeit gleich gegen zwei Journalisten – aus seiner Sicht tragen deren Berichte, die ihn in Zusammenhang mit Straftaten bringen, dazu bei, dass er an seinem Wohnort als "Mörder" und "Terrorist" tituliert wird.

Bereits im Februar scheiterte er mit einer Unterlassungsklage und einer Schmerzensgeldforderung in Höhe von 2500 Euro gegen einen NDR-Journalisten. Dieser schrieb auf tagesschau.de unter anderem über die Geschichte des rechten Terrors in Deutschland. Als Beispiel für eine militante Gruppierung der 70er Jahre führte er die "Wehrsportgruppe Hoffmann" an, nannte jedoch nicht Karl-Heinz Hoffmann persönlich.

Flucht ins Ausland

Auch von Ulrich Chaussy forderte Hoffmann 10.000 Euro Schmerzensgeld. Er sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil ihn der Journalist in Zusammenhang mit zwei scheußlichen Verbrechen bringt: dem Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 und dem drei Monate später in Erlangen begangenen Doppelmord an dem damaligen Vorsitzenden der jüdischen Kultusgemeinde Erlangen und dessen Lebensgefährtin.

Im April 2016 hielt Chaussy - anlässlich der "Woche der Brüderlichkeit" - einen Vortrag in Erlangen. Er referierte über das Oktoberfest-Attentat und den Doppelmord, und als die Erlanger Nachrichten über den Vortrag berichteten, wurde Hoffmann "Drahtzieher" dieser Verbrechen genannt.

Das Gericht hörte den Mitschnitt besagter Rede an und stellte fest, dass das Wort "Drahtzieher" nicht fiel. Doch Hoffmanns Anwalt blieb dabei: Chaussys Rede konnte sinngemäß so verstanden werden.

Genauso sieht es das Gericht nicht: Die falsche Behauptung "Drahtzieher" fiel so nie. Die Rede war dagegen als freie Meinungsäußerung zulässig. Schließlich sind die Verbindungen beider Verbrechen zur Wehrsportgruppe unstrittig.

Zum Hintergrund

Durch die Explosion einer selbst gebauten Bombe starben im September 1980 am Münchner Oktoberfest 13 Menschen, über 200 wurden verletzt. Auch der Bombenleger Gundolf Köhler - Anhänger der Wehrsportgruppe - starb während des Attentats.

Drei Monate später erschoss Uwe Behrendt den damaligen Vorsitzenden der jüdischen Kultusgemeinde Erlangen, Shlomo Lewin und dessen Lebensgefährtin, auch Behrendt war Mitglied der Wehrsportgruppe. Anfänglich wurde auch gegen Hoffmann, den Chef der Wehrsportgruppe, ermittelt – denn Hoffmann gab ihm nach der Tat Geld, Behrendt flüchtete ins Ausland. Hoffmann wurde damals vorgeworfen, den Mord beauftragt zu haben, doch 1986 sprachen ihn die Richter frei.