Im Mollath-Prozess gelogen: Zeuge verurteilt

5.4.2017, 15:40 Uhr
Der Angeklagte Edward B. sitzt im Gerichtssaal des Amtsgerichts in Regensburg. Der Zahnarzt hat nach Überzeugung der Justiz in dem Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath falsch ausgesagt.

© Armin Weigel (dpa) Der Angeklagte Edward B. sitzt im Gerichtssaal des Amtsgerichts in Regensburg. Der Zahnarzt hat nach Überzeugung der Justiz in dem Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath falsch ausgesagt.

Fast drei Jahre nach dem spektakulären Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath ist ein Zeuge wegen Meineides verurteilt worden. Das Amtsgericht Regensburg verhängte gegen den Zahnarzt aus Bad Pyrmont (Niedersachsen) eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, setzte diese aber zur Bewährung aus. Zudem muss der Mann 5000 Euro zahlen.

Nach Überzeugung der Richter hatte der ehemalige Freund der Familie Mollath bei seiner Aussage in dem Verfahren im Juni 2014 vor dem Landgericht Regensburg bewusst die Unwahrheit gesagt. Dabei hatte er sogar einen Eid auf seine Aussage geschworen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von knapp zwei Jahre ohne Bewährung und die Verteidigung einen Freispruch gefordert.

In dem Wiederaufnahmeverfahren gegen den Nürnberger Gustl Mollath hatte der jetzige Angeklagte über ein mutmaßliches Komplott der Ex-Frau von Mollath berichtet. In einem Telefonat habe diese ihm gesagt: "Wenn Gustl mich oder meine Bank anzeigt, mache ich ihn fertig. Der ist doch irre. Ich lasse ihn auf seinen Geisteszustand überprüfen. Dann hänge ich ihm etwas an." Laut Anklage wusste der Zahnarzt, dass diese Behauptung nicht stimmte.

Mollath zählt zu den bekannten Justizopfern in der deutschen Geschichte. 2002 hatte seine Frau den Nürnberger wegen Körperverletzung angezeigt. Mollath bestreitet die Vorwürfe. In Verfahren gegen Mollath sowohl vor dem Amtsgericht Nürnberg als auch später vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth attestierten Gutachter ihm eine psychische Störung. 2006 sprach das Landgericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei, er wurde in die Psychiatrie eingewiesen.

Mit neuen Erkenntnisse wurde der Fall wieder aufgerollt: Im August 2014 sprach das nun zuständige Landgericht Regensburg Mollath frei. Mollaths Ex-Frau musste bei dem jetzigen Verfahren nicht öffentlich aussagen. Sie hatte ein Attest vorgelegt, das ihr eine dauerhafte ernsthafte Erkrankung bescheinigte. In dem Prozess wurde daraufhin eine ältere Aussage samt schriftlicher Ergänzung verlesen.

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