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Internet-Sex mit Schülerinnen: Rentner muss ins Gefängnis

Pädophiler 68-Jähriger hatte Teenager überredet, ihm Nacktbilder zu schicken - 30.01.2013 20:49 Uhr

NÜRNBERG  - Ein Rentner (68) aus dem Landkreis Fürth belästigte junge Mädchen in Internetforen mit seinen pädophilen Fantasien und überredete sie zu realen Treffen: Er ist zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

In der elternfreien Zone Internet fallen schnell alle Tabus. Ein 68 Jahre alter Rentner soll über soziale Netzwerke Mädchen im Alter von elf bis 13 Jahren angemacht haben.
In der elternfreien Zone Internet fallen schnell alle Tabus. Ein 68 Jahre alter Rentner soll über soziale Netzwerke Mädchen im Alter von elf bis 13 Jahren angemacht haben.
Foto: dpa
In der elternfreien Zone Internet fallen schnell alle Tabus. Ein 68 Jahre alter Rentner soll über soziale Netzwerke Mädchen im Alter von elf bis 13 Jahren angemacht haben.
In der elternfreien Zone Internet fallen schnell alle Tabus. Ein 68 Jahre alter Rentner soll über soziale Netzwerke Mädchen im Alter von elf bis 13 Jahren angemacht haben.
Foto: dpa

Ein „Dr. Sommer“, der gute Ratschläge erteile, sei er sicher nicht — sondern ein Mann, der eigene Interessen verfolgt habe, davon zeigen sich die Richter der Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth überzeugt. Sie sprechen ihn schuldig wegen sexuellen Missbrauchs in sieben Fällen, versuchten sexuellen Missbrauchs in weiteren sieben Fällen und dem Erwerb jugendpornografischer Schriften.

Der Rentner hatte gezielt mit Schülerinnen im Alter von elf bis 13 Jahren Kontakt über Internetforen wie Schüler CC aufgenommen. Einem halben Dutzend Mädchen, das ergab die Auswertung der Chatprotokolle, schickte er obszöne Nachrichten und Nacktbilder. Und er brachte einige der Teenager dazu, ihm Nacktfotos zu zeigen. Mit der Drohung, ihre Eltern über ihre schlüpfrigen Gespräche zu informieren, zwang er zwei der Mädchen sich mit ihm zu treffen. Es blieb bei geringen Übergriffen.

Zu Prozessbeginn gab er zwar zu, „Grenzen überschritten“ zu haben, doch gleichzeitig sei er überzeugt, in „bester, erzieherischer Absicht“ gehandelt zu haben. Der Angeklagte, er hatte bislang straffrei gelebt, stellte sich als väterlicher Freund dar und relativierte sein Teilgeständnis immer wieder — schließlich konnte den betroffenen Mädchen der Gang und die Aussage im Zeugenstand nicht erspart werden.

Der Gerichtsgutachter hält den Rentner für pädophil und psychisch gestört und daher für vermindert schuldfähig. Da die Richter glauben, dass der Mann ohne eine absolvierte Therapie gefährlich bleibt, ordnete die Jugendkammer an, dass der 68-Jährige in einem forensisch-psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

Für den Rentner bedeutet dies keine Strafe, sondern diese Maßregel soll seiner Heilung dienen und dem Schutz der Allgemeinheit. Im Gegensatz zur Freiheitsstrafe ist der Aufenthalt in der Klinik zeitlich nicht begrenzt, die Dauer der Unterbringung hängt von den Therapieerfolgen ab. Erst wenn festgestellt wird, dass der Patient nicht mehr gefährlich ist, wird er entlassen. Die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung wird vom Gericht jedes Jahr überprüft. 

ULRIKE LÖW


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