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Iraner dürfen kein Mannschaftszelt für Demo aufstellen

Verwaltungsgerichtshof bleibt dabei - Asylbewerber bescheren Würzburg seit Wochen Schlagzeilen - 20.04.2012 21:30 Uhr

Würzburg/München   - Iranische Asylbewerber dürfen bei ihrer Kundgebung in Würzburg kein großes Zelt zum Übernachten aufstellen. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München und stützte damit sowohl die Stadt Würzburg, als auch das dortige Verwaltungsgericht.

 

"Nur Wasser" steht auf dem Zelt, in dem bis Gestern zehn Iraner im Hungerstreik ausharrten. Ihr Ziel: Die Anerkennung als politische Flüchtlinge. Zwei von ihnen sind mittlerweile im Krankenhaus.
"Nur Wasser" steht auf dem Zelt, in dem bis Gestern zehn Iraner im Hungerstreik ausharrten. Ihr Ziel: Die Anerkennung als politische Flüchtlinge. Zwei von ihnen sind mittlerweile im Krankenhaus.
Foto: dpa
"Nur Wasser" steht auf dem Zelt, in dem bis Gestern zehn Iraner im Hungerstreik ausharrten. Ihr Ziel: Die Anerkennung als politische Flüchtlinge. Zwei von ihnen sind mittlerweile im Krankenhaus.
"Nur Wasser" steht auf dem Zelt, in dem bis Gestern zehn Iraner im Hungerstreik ausharrten. Ihr Ziel: Die Anerkennung als politische Flüchtlinge. Zwei von ihnen sind mittlerweile im Krankenhaus.
Foto: dpa

Die zehn Iraner demonstrieren seit 18. März in der Würzburger Innenstadt gegen die Asylpraxis in Bayern sowie für eine Anerkennung als politische Flüchtlinge. Seit Wochen streiten sie sich mit der Stadt Würzburg darum, was sie dabei dürfen.


 Die Stadt hatte ihnen zwar erlaubt, zwei drei mal drei Meter große Pavillons am Unteren Markt aufzustellen und dort rund um die Uhr für ihre Anliegen zu demonstrieren. Dieser Infostand darf jedoch keine Ersatz-Unterkunft sein.

Die Demonstranten haben nur bereits zum zweiten Mal  vor dem Verwaltungsgerichtshof per Eilverfahren das Aufstellen eines großen „Mannschaftszeltes“ beantragt. Doch das  bleibt laut der Pressemitteilung des Gerichts weiterhin verboten. Ein großes Mannschaftszelt auf öffentlichen Fläche sei nicht mehr von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Dass durch ein solches großes Zelt mit Schlafausstattung „ein wesentlicher, inhaltsbezogener Beitrag für die Kundgebung der Antragsteller geleistet werde, sei nach wie vor nicht erkennbar“.

Die zehn Iraner sorgen schon länger für Schlagzeilen: Bis zum 4. April befanden sie sich im Hungerstreik. Den wollen sie auch am 25. April wieder aufnehmen, wenn ihre Asylanträge bis dahin nicht neu überdacht wurden.

 (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.04.2012, Az. 10 CS 12.845

gub


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