Jäger erschießt versehentlich Mann: Zwei Jahre auf Bewährung

19.2.2015, 17:35 Uhr
Jäger erschießt versehentlich Mann: Zwei Jahre auf Bewährung

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Für den tödlichen Schuss auf einen Menschen ist ein oberfränkischer Jäger wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 54-Jährige sei ein erfahrener Jäger gewesen und habe dennoch auf etwas geschossen, das er nicht eindeutig als Wildschwein identifizieren konnte, sagte Richter Claus-Peter Riedelbauch am Donnerstag zur Urteilsbegründung vor dem Amtsgericht in Wunsiedel. Er habe damit einen „Kardinalsfehler der Jagd“ begangen.

Der Jäger hatte im Herbst 2012 von seinem Hochsitz aus in den frühen Morgenstunden Bewegungen in einem Maisfeld wahrgenommen, dort ein Wildschwein vermutet und geschossen. Statt eines Tieres wurde jedoch ein 26 Jahre alter Mann tödlich getroffen, der im Drogenrausch dort unterwegs war. Es sei zwar zugegebenerweise ungewöhnlich, zu dieser Zeit einen Menschen in der Natur zu erwarten, sagte der Richter weiter. Aber man könne es eben auch nicht ausschließen.

„Jeder Mensch hat freien Zugang zur Natur. Sowohl Jogger als auch Pilzesucher. Und eben auch Drogen über die Grenze schmuggelnde, mit Crystal Meth vollgepumpte Menschen.“ Vor Gericht hatte sich der Angeklagte in Widersprüche verstrickt. So behauptete er zunächst, er sei davon ausgegangen, auf ein Wildschwein zu schießen. Später sagte er, der Schuss habe sich versehentlich gelöst, als er das Gewehr wieder senkte, weil er das Wildschwein nicht sicher erkennen konnte.

Der Jäger muss auch 3000 Euro an ein Drogenpräventionsprojekt in Hof zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verlegung des Verfahrens an das Landgericht und eine Anklage wegen vorsätzlicher statt fahrlässiger Tötung gefordert.

Der Staatsanwalt äußerte sich zunächst nicht dazu, ob er gegen das Urteil vorgehen will.

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