Jugendliche sterben in Gartenlaube: Vater steht vor Gericht

18.10.2017, 10:47 Uhr
Jugendliche sterben in Gartenlaube: Vater steht vor Gericht

© Daniel Karmann/dpa

Er sei bis heute fassungslos, wie das passieren konnte, sagte der Angeklagte zu Prozessbeginn. Am Mittwoch werden Zeugen gehört. Das Gericht sieht insgesamt drei Verhandlungstage vor. Der Medienandrang im Landgericht Würzburg ist enorm, der Prozess die Strafkammer beschäftigt, ist ebenso tragisch wie traurig: Der Angeklagte muss sich wegen fahrlässiger Tötung in sechs Fällen verantworten. Ihm gehört die Gartenlaube im unterfränkischen Arnstein, ein Gartenhaus, das nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen war. Hier starben die jungen Leute bei einer Geburtstagsfeier in der Nacht zum 29. Januar - die Tochter des Angeklagten wurde volljährig.

Laut Anklage hatte der Angeklagte Andreas P. die Laube im Lauf des Jahres 2016 umfassend renoviert - er baute neue Fenster und Türen ein, installierte eine Photovoltaikanlage plus Speicherbatterie - so gab es in der Hütte Licht. Und der Fuhrunternehmer Andreas P. gab sich noch mehr Mühe: Unter Putz verlegte er ein Stromnetz mit Steckdosen, damit in der knapp 50 Quadratmeter großen Gartenlaube - die neben einem Schlafzimmer und einem Bad auch eine Küche aufweist - auch Herd und Kühlschrank betrieben werden konnten.

"Warnhinweise vernachlässigt"

Optimale Voraussetzungen für eine Geburtstagsparty - und so erlaubte der zweifache Vater Andreas P. seiner Tochter Rebecca, dass sie ihren 18. Geburtstag in der Hütte feiern durfte. Er organisierte für sie eine Ausnahmegenehmigung, um ein Feuerwerk abzubrennen und besorgte im Dezember 2016 in einem Schweinfurter Baumarkt einen benzinbetriebenen Stromgenerator.

Doch gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht: Zehn Monate nach dem Tod seiner Kinder und vier befreundeten Jugendlichen wirft ihm die Staatsanwaltschaft Würzburg vor, beim Aufstellen des Stromgenerators "aus nicht nachvollziehbarer Nachlässigkeit" Warnhinweise vernachlässigt zu haben. Laut Anklage wurde sowohl in der Bedienungsanleitung als auch auf Aufklebern direkt auf dem Generator davor gewarnt, den Generator in geschlossenen Räumen zu benutzen. Ausdrücklich soll es in den Warnhinweisen heißen, dass entstehende Abgase tödlich sein können.

"Derart unfachmännische Konstruktion"

Um die Gase aus der Hütte zu leiten, hatte Andreas P. Wasserrohre ineinander gesteckt, diese lose Konstruktion war "derart unfachmännisch", so der Ankläger, dass auch Andreas P. hätte erkennen können, dass auf diese Weise Abgase nicht dauerhaft und vollständig abgeleitet hätten werden können. So löste sich im Lauf der Geburtstagsparty die Konstruktion, das geruchslose, tödliche Kohlenmonoxidgas strömte unbemerkt in den Raum.

Vermutlich gegen 23.30 Uhr wurden Rebecca und ihr Bruder Felix sowie ihre Freunde Rene, Michael, Felix und Kevin bewusstlos und erstickten schließlich.

Andreas P. fand die leblosen Jugendlichen, als er am Morgen des 29. Januar gegen 11 Uhr in der Gartenhütte nach dem Rechten schauen wollte. Ihr Tod, so die Staatsanwaltschaft, wäre verhindert worden, wenn er den Stromerzeuger im Freien aufgestellt hätte.