Justizministerin Beate Merk im Fall Mollath unter Druck

13.11.2012, 18:21 Uhr
Beate Merk in Bedrängnis:  Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank (HVB) aus dem Jahr 2003, dessen Inhalt erst jetzt publik wurde, bestätigt, dass die damals von Mollath erhobenen Vorwürfe zutreffend gewesen waren.

© Marc Müller/dpa Beate Merk in Bedrängnis: Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank (HVB) aus dem Jahr 2003, dessen Inhalt erst jetzt publik wurde, bestätigt, dass die damals von Mollath erhobenen Vorwürfe zutreffend gewesen waren.

Merk wies die Anschuldigungen und die Rücktrittsforderung als absurd zurück. Der 56-jährige Mollath, der Schwarzgeldgeschäfte bei der Hypovereinsbank angeprangert hatte, ist seit fast sieben Jahren wegen angeblicher Gemeingefährlichkeit in einer Psychiatrie untergebracht. Nach neuen Recherchen des ARD-Magazins „Report Mainz“ kommt ein interner Untersuchungsbericht des Geldinstituts aus dem Jahr 2003 zu dem Ergebnis, dass die von Mollath erhobenen Vorwürfe gegen die Bank „zutreffend“ waren.

Merk habe sie indes im Landtag als abstrus bezeichnet. Der Freie Wähler-Abgeordnete Florian Streibl sagte in München, Merk sei als Justizministerin nicht mehr tragbar, weil sie den Rechtsausschuss des Parlaments zu täuschen versucht habe. Streibl forderte zudem die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Auch Grünen-Rechtsexpertin Christine Stahl warf der Ministerin Versagen und lückenhafte Information des Landtags vor. „Wenn Frau Merk der interne Prüfbericht frühzeitig vorlag, wäre Aktenstudium angesagt gewesen.“

Merk erklärte, es habe nie einen Anfangsverdacht für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vorgelegen. Dies habe sich auch durch den bankinternen Bericht nicht geändert, der von der Anklagebehörde im Dezember 2011 eingesehen wurde. Die darin zutreffenden Vorwürfe hätten arbeitsrechtliche Verstöße betroffen. Strafrechtliche Sachverhalte seien bereits verjährt gewesen, hieß es. Merk betonte erneut, Mollath sei nicht wegen der Anschuldigungen gegen die Bank in der Anstalt, sondern weil er seine Frau verprügelt habe, unter einer wahnhaften Störung leide und für die Allgemeinheit gefährlich sei. Vonseiten der Politik habe es keine Anweisungen an die Justiz gegeben, in dem Fall nicht zu ermitteln.

Gustl Mollath war unter anderem wegen Körperverletzung an seiner eigenen Frau, die in die Schwarzgeldgeschäfte verstrickt gewesen sein soll, in die Psychiatrie eingewiesen worden. Nach Überzeugung des Landgerichts Nürnberg-Fürth waren die von Mollath erhobenen Vorwürfe gegen die Bank Teil eines „paranoiden Gedankensystems“.

Auf Anfrage von „Report Mainz“, warum sie nicht die Staatsanwaltschaft nach Abschluss ihrer internen Untersuchung eingeschaltet habe, teilte die Bank mit: „Die Revisionsprüfung hat keine ausreichenden Erkenntnisse für strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitarbeitern oder Kunden ergeben, die eine Strafanzeige als angemessen erscheinen ließen.“ Laut dem Magazin werden in dem Bankbericht allerdings detailliert Vermögenstransfers von Deutschland in die Schweiz und Schwarzgeldgeschäfte beschrieben. Außerdem stellten die Prüfer „gravierende“ Verstöße gegen das Geldwäschegesetz fest. In ihrem Fazit bestätigen sie Mollath „Insiderwissen“ und erklären hinsichtlich seiner Aussagen: „Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt.“

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