Kein Asyl: Behörde verdonnert Iraner zum Nichtstun

27.2.2018, 20:13 Uhr
Kein Asyl: Behörde verdonnert Iraner zum Nichtstun

© Foto: privat

"Mein Traum ist kaputt gegangen", sagt Jafar Bazmara enttäuscht. Der Traum, eine Arbeit zu haben, um für sich selbst sorgen zu können. Seit zwei Jahren lebt der Iraner in Deutschland und hat hier Asyl beantragt. In Röthenbach an der Pegnitz, wo der 37-Jährige seit mehr als einem Jahr wohnt, fand er eine Stelle als Hilfskraft in einem Sanitär- und Heizungsinstallationsbetrieb. Bazmara war glücklich, denn er wisse, wie wichtig es in Deutschland sei, eine Arbeit zu haben. Und er wolle niemandem auf der Tasche liegen.

Deshalb war er umso schockierter, als er den Job von einem auf den anderen Tag wieder an den Nagel hängen musste. Was war passiert? Die zuständige Ausländerbehörde beim Landratsamt Nürnberger Land teilte ihm mit, dass sein Asylantrag abgelehnt wurde und somit auch seine Arbeitserlaubnis endet. Bazmara wurde aufgefordert, das Land freiwillig zu verlassen.

Geduldet, aber ohne Arbeit

Für den Iran gibt es dabei aber eine Sonderregelung, erklärt Martin Bauer, Leiter der Ausländerbehörde beim Landratsamt. Damit ihn sein Heimatland wieder aufnimmt, hätte Bazmara eine Freiwilligkeitserklärung unterschreiben müssen. Da er in seinem Heimatland die Todesstrafe befürchtet, weil er dem Islam abgeschworen hat, verweigerte er die Unterschrift. Abgeschoben werden könne der Iraner zwar erst einmal nicht mehr, aber er werde in der Bundesrepublik nur noch geduldet. Deshalb dürfe er auch nicht mehr arbeiten, so Bauer weiter.

Das ärgert auch Matthias Rötzer, Bazmaras Ex-Arbeitgeber. "Die Art und Weise, wie mit Herrn Bazmara umgegangen wird, ist einfach schlimm. Er tut mir sehr leid." Sauer sei er vor allem, weil oft behauptet werde, dass Asylbewerber dem Steuerzahler nur auf der Tasche liegen, was hier nicht stimme. Er habe ja gearbeitet und Steuern gezahlt, dürfe es aber nicht mehr. "Da wird doch der Integrationswille der Menschen regelrecht untergraben", schimpft Rötzer. "Außerdem fehlen mir jetzt zwei Hände zum Arbeiten."

"Menschlich verstehe ich es, aber ich kann die Situation nicht beeinflussen", so Martin Bauer von der Ausländerbehörde. Seine Behörde habe keinerlei Ermessensspielraum. Vom Innenministerium kämen regelmäßig Handlungsempfehlungen, die eingehalten werden müssen.

"Ich will nicht zu Hause sitzen und nichts tun"

Die Entscheidung der Behörde kann Alexander Thal vom Bayerischen Flüchtlingsrat nicht nachvollziehen: "Natürlich liegt es im Ermessen der Einrichtung, ob jemand arbeiten darf." Die Schreiben, die vom Ministerium kommen, seien zwar so geschrieben, dass sie wie Weisungen aussehen, aber letztlich entscheidet die zuständige Ausländerbehörde, meint er. Da es in Bayern kaum Arbeitslosigkeit gibt, spreche das nicht für einen Entzug der Arbeitserlaubnis, vor allem wenn Bazmara schon eine Arbeitsstelle hatte. Wenn ein Flüchtling Deutsch spricht, bei seiner Identitätsklärung mitwirkt und sich keine Straftaten zu Schulden kommen lässt, seien das Kriterien, die für eine Arbeitserlaubnis trotz Duldung sprechen, so Thal weiter.

All diese Punkte erfüllt Jafar Bazmara. Deshalb ist es für ihn nur schwer verständlich, warum er nicht arbeiten darf. "Ich will nicht zu Hause sitzen und nichts tun", sagt Jafar. Er wolle auf keinen Fall als Schmarotzer gelten. In seiner Heimat hatte er einen eigenen Installateurbetrieb und prächtig verdient, erzählt der 37-Jährige. Geflohen sei er, weil er Ärger mit den Revolutionsgarden hatte, denn er sei nicht mit den strengen Regeln in seinem Land einverstanden. Einmal wurde sein Auto gestoppt, darin zwei Flaschen Wein. Dafür landete er ein Jahr im Gefängnis, berichtet Bazmara.

Kaum Hoffnung

Arif Tasdelen, Vorsitzender der Enquete-Kommission "Integration" des bayerischen Landtags, der den 37-Jährigen bei einem Besuch des Mehrgenerationenhauses in Röthenbach traf, sieht dringenden Handlungsbedarf. Der SPD-Abgeordnete möchte erreichen, das ein Flüchtling unabhängig von seinem Aufenthaltsstatus arbeiten darf. Denn er kenne noch mehr Fälle wie Bazmara.

Allerdings hat er kaum Hoffnung, dass sich noch vor der Landtagswahl etwas tun könnte. "Mit einer CSU-Mehrheit ist eine Gesetzesänderung aktuell nicht möglich", sagt Tasdelen. Er wolle aber dem Innenministerium schreiben und Bazmaras Fall schildern.

Sehr demotivierend sei dies alles auch für die ehrenamtlichen Helfer, meint Georg Escher, Sprecher des Unterstützerkreises in Röthenbach und zugleich Redakteur dieser Zeitung. "Wir versuchen die Flüchtlinge zu motivieren, damit sie die Sprache lernen und sich integrieren, aber das alles wird durch die Politik zerstört." Jafar Bazmara sei ein Vorzeigefall, er habe alles richtig gemacht, so Escher weiter, und ausgerechnet ihm werde so übel mitgespielt.

Fatales Signal

Bazmara spricht sechs Sprachen, darunter Türkisch, Arabisch und Englisch. Vieles habe er auf dem Weg vom Iran nach Deutschland gelernt. Über den Irak ging es in die Türkei, von dort setzte er zusammen mit anderen Flüchtlingen in einem löchrigen Schlauchboot nach Griechenland über und kam dann über die Balkanroute bis nach Röthenbach.

Mit den Sprachen könne er gut zwischen den vielen Nationalitäten in seiner Unterkunft vermitteln und viele fragten ihn auch um Rat, so Bazmara weiter. Deshalb befürchte er, dass viele seiner Freunde auch den Mut verlieren könnten, sich um ihre Integration zu bemühen, wenn sie sehen, wie es ihm ergeht. "Wir wollen arbeiten, aber die Gesetze verhindern das."

Die Folgen der Freiwilligkeit

Auf Nachfrage beim Innenministerium in München verweist ein Pressesprecher lediglich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von November 2009. Dieses habe entschieden, dass es iranischen Staatsangehörigen grundsätzlich zumutbar sei, eine Freiwilligkeitserklärung abzugeben. Der Ausländer müsse dann seiner Ausreisepflicht freiwillig und unverzüglich nachkommen. Das Bundesverwaltungsgericht stelle weiter fest, "dass ein ausreisepflichtiger iranischer Staatsangehöriger, der die Abgabe einer zumutbaren Freiwilligkeitserklärung verweigert, vorsätzlich ausländerbehördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung behindert".

Demnach habe es der Betreffende selbst zu vertreten, wenn er seine Beschäftigung jetzt nicht mehr ausüben darf. Das Gericht habe ausdrücklich betont, dass es einem ausländerrechtlichen Grundsatz entspreche, die Verweigerung einer zumutbaren freiwilligen Ausreise nicht zu honorieren.

Die freiwillige Ausreise in den Iran bedeutet jedoch ein Risiko. Der Abfall vom Islam gilt als schweres Verbrechen. Solche Menschen dürfen nach Artikel 226 des iranischen Strafrechtes ohne Gerichtsverfahren – de facto also in Selbstjustiz – getötet werden. 

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