"Kind aus dem Bett gerissen und abgeschoben"

28.8.2018, 19:32 Uhr

Frau Hiersemann, Ihre Partei fordert einen Spurwechsel in der Ausländerpolitik.

Alexandra Hiersemann: Der wäre vernünftig und ganz im Sinn der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Sie suchen dringend nach Mitarbeitern und Lehrlingen. Es ist nur vernünftig, wenn wir die aufnehmen, die schon lange hier sind, die sich integriert haben, die eine Arbeit finden könnten. Dafür gibt es auch die Drei-plus-zwei-Regelung, die der Bund erlassen hat: Junge Menschen können sich drei Jahre lang ausbilden lassen und dürfen danach zwei Jahre Erfahrung in der Praxis sammeln, ehe sie nach Hause zurückkehren. Das ist die beste Form der Entwicklungshilfe, weil sie hier etwas lernen, was ihrer Heimat später helfen wird.

Sie sind Vizechefin des Petitionsausschusses im Landtag, an den sich Asylsuchende wenden können, als letzten Rettungsanker. Wie erleben Sie die Situation derzeit?

Hiersemann: Ich habe in den vergangenen Monaten einen tieferen Einblick in die bayerische Abschiebepraxis erhalten, als mir lieb ist. Wir erleben, dass immer häufiger Asylsuchende abgeschoben werden, deren Petitionsverfahren läuft. Das ist bedenklich.

Ein Petitionsverfahren schützt nicht davor.

Hiersemann: Das ist zwar richtig. Bislang hat das Innenministerium eine Abschiebung aber stets zurückgestellt, bis das Petitionsverfahren abgeschlossen war. Das war schon aus Respekt vor dem Landtag so. Aber auch aus Respekt vor unserer Arbeit. Der Petitionsausschuss tagt öffentlich, er hört die Betroffenen an. Wie soll das gehen, wenn die abgeschoben worden sind? Wenn das gängige Praxis wird, können wir unsere Arbeit gleich einstellen.

Unterstellen Sie dem Innenministerium, es handele mit Absicht so?

Hiersemann: Es gibt Beispiele, die das nahelegen. Wir hatten einen Fall, da haben uns die Unterstützer des Betroffenen angerufen, als die Asylsuchende abgeholt wurde. Wir haben umgehend das Innenministerium über das laufende Verfahren informiert. Die Frau musste trotzdem ins Flugzeug; sie haben sie auch nicht wieder mit zurückgenommen, was denkbar gewesen wäre. In einem anderen Fall haben nicht einmal die Anwälte des Betroffenen mitbekommen, dass er abgeschoben wurde. Die haben erst nach einiger Zeit festgestellt, dass der Mann gar nicht mehr im Land ist, obwohl sie zuvor eine Petition an den Landtag gerichtet hatten.

Wie kann das sein in Zeiten von Handy und Internet?

Hiersemann: Die Polizei nimmt den Flüchtlingen die Handys ab, so wird es von einigen berichtet, und gibt sie ihnen erst in ihrer Heimat wieder. Ich frage mich, ob das sein muss. Diese Leute können nicht einmal ihre Anwälte verständigen. Dabei gibt es Fälle, in denen die Rechtsmittel nicht ausgeschöpft sind und die Anwälte mit einem Eilantrag die Abschiebung eventuell hätten verhindern können.

Das Innenministerium verweist darauf, es schiebe vor allem Gefährder und Kriminelle ab. Dagegen können Sie doch nichts haben, oder?

Hiersemann: Dagegen hätte ich im Prinzip nichts, wobei wir erst einmal definieren müssten, welche Kriterien ein Gefährder erfüllen muss und wie kriminell jemand sein soll, damit er abgeschoben werden kann. Tatsache ist aber, dass die Behörden zunehmend Menschen abschieben, auf die keines der Kriterien zutrifft, die nicht einmal abgeschoben werden dürfen.

Nehmen Sie den Fall der jungen Ukrainerin aus Fürth, die sich seit 2016 bei uns zur Altenpflegerin ausbilden lässt, mit Unterstützung der Stadt Nürnberg. Die Polizei hat sie, ihren Mann und ihre neunjährige Tochter morgens um halb sechs aus dem Bett gerissen und in die Ukraine gebracht. Rechtswidrig, wie Gerichte festgestellt haben. Inzwischen ist sie wieder hier. Wir kennen Fälle von jungen Menschen, die seit acht Jahren hier leben, die eine Wohnung haben, einen Arbeitsplatz, eigenes Geld. Und die plötzlich abgeschoben werden, so überraschend, dass nicht einmal ihre Anwälte etwas mitbekommen.

Es ist Wahlkampf, CSU und SPD kämpfen ums politische Überleben.

Hiersemann: Die derzeit schlechten Werte meiner Partei sind schmerzhaft; aber nicht wir gefährden den Rechtsstaat. Es gibt in der Tat viele Wähler, die eine diffuse Angst beim Thema Flüchtlinge verspüren. Obwohl die Flüchtlingszahlen zurückgehen, will die CSU ihnen zeigen, dass sie ihre Sorgen ernst nimmt und handelt. Das ist aber ein reines Placebo. So wie die 500 Grenzpolizisten, die Bayern losgeschickt hat. Die haben vor ein paar Tagen ihren ersten Flüchtling an er österreichischen Grenze erwischt. Was für ein Erfolg bei dem Aufwand! Dabei fehlen draußen auf den Inspektionen die Beamten.

Ich kann die CSU nur warnen: Ihre Strategie wird nicht aufgehen und sie den rechten Rand nicht zurückholen. Das zeigen sämtliche Umfragen. Die AfD geht nicht runter, die CSU nicht hoch. Was aber runter geht, ist das Ansehen des Rechtsstaates.

Wie meinen Sie das?

Hiersemann: Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen, nicht nur jedem Deutschen, sondern jedem Menschen in unserem Land den Rechtsweg. Jeder muss sich wehren können gegen einen staatlichen Akt. Das ist ein wesentlicher Teil unseres Staatsverständnisses, auf dem die Gewaltenteilung fußt: Die Politik, das Parlament, verabschiedet Gesetze, die Exekutive vollzieht sie, die Gerichte überprüfen das. So wie sich die Exekutive im Moment verhält, funktioniert das nicht überall. Einzelne Politiker stellen die Gewaltenteilung und damit die Rechtsweggarantie infrage. Das ist ein schleichender Prozess, der nicht immer sofort ins Auge sticht.

Ist es wirklich schon so weit?

Hiersemann: Es setzt sich im Denken der Menschen fest. Gewaltenteilung ist ein sperriger Begriff, sie ist aber wesentlich für das Funktionieren unserer Demokratie. Wir erleben gerade, wie fragil unser Regelwerk tatsächlich ist, und dass die Demokratie und unser Rechtsstaat keineswegs so sicher sind, wie wir glauben.Interview: ROLAND ENGLISCH

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