Kirchenkritiker darf weiter für die Diakonie arbeiten

2.3.2017, 20:03 Uhr
Kirchenkritiker darf weiter für die Diakonie arbeiten

Das geht aus einer Stellungnahme des diakonischen Verbandes mit Sitz in Schwarzenbruck (Kreis Nürnberger Land) hervor. Befürchtungen des Kritikers, es komme nach seinem öffentlich ausführlich begründeten Schritt zu einer Art "evangelischer Inquisition", seien nicht berechtigt, heißt es darin.

Gleichwohl erwarten die Rummelsberger Dienste auch zukünftig nach dem Kirchenaustritt eines Mitarbeiters eine Erklärung, "ob jemand unsere Ziele und unser Menschenbild weiter mitträgt". Eine solche Erklärung hatte Hansjörg Albrecht, bei dem es um den Vorfall geht, bereits frühzeitig abgegeben (wir berichteten am vergangenen Samstag). Der 49-jährige Sozialpädagoge und Systemische Therapeut ist seit 20 Jahren bei dem großen Sozialunternehmen beschäftigt. Er arbeitet in der Jugendhilfestation in Neumarkt.

Albrechts Befürchtung, es werde nach seinem Kirchenaustritt zu einer "hochnotpeinlichen Befragung" mit inquisitorischem Charakter kommen, gründete sich auf einem internen Papier. Darin ist von einem "Verfahren zur Loyalitätsprüfung" die Rede, das in solchen Fällen greife.

Der Kritiker hatte sich nach eingehenden Überlegungen entschlossen, seine Kirchenmitgliedschaft aufzukündigen. Er stört sich grundsätzlich an der Sonderstellung der großen christlichen Kirchen in Deutschland — auch der katholischen. Nichtreligiöse Menschen würden dadurch "systematisch diskriminiert".

Durch Lobbyismus auf allen politischen Ebenen sicherten sich die Konfessionen, so Albrecht, nicht nur Sonderrechte, sondern auch Marktvorteile. Arbeitssuchende in sozialen Berufen hätten oft keine andere Wahl, als sich kirchlichen Loyalitätsrichtlinien zu unterwerfen.

Allein dadurch, dass er sein Grundrecht auf Religionsfreiheit wahrnehme, werde seine Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber Kirche automatisch in Abrede gestellt. Das sei "höchst problematisch", argumentierte Hansjörg Albrecht.

Die evangelische Landeskirche wertet generell den Austritt eines Mitarbeiters als schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht, die üblicherweise eine sofortige Kündigung nach sich ziehen müsse, sagte ein Sprecher gegenüber unserer Zeitung. Ausnahmen dürfe es nur in sehr begründeten Ausnahmefällen geben. Die Betreffenden müssten dabei erklären, warum sie ihren Glauben verloren haben.

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