Kommentar zum Fall Mollath: Bayerns Armutszeugnis

14.3.2019, 18:34 Uhr
Das Justizopfer Gustl Mollath verklagt den Freistaat Bayern auf 1,8 Millionen Euro.

© Lino Mirgeler, dpa Das Justizopfer Gustl Mollath verklagt den Freistaat Bayern auf 1,8 Millionen Euro.

"Ursache ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele" - dieser verquere Juristen-Grundsatz beschreibt die so genannten Kausalität und besagt auf Deutsch in etwa: Wer einen Schaden verursacht, der muss nicht nur für die unmittelbaren, sondern auch für die mittelbaren Folgen gerade stehen.

Freilich ist es nicht so leicht, festzustellen, worin dieser Schaden besteht. Hätte das Nürnberger Justizopfer Gustl Mollath heute noch sein Haus und einen bezahlten Job, wenn er nicht für insgesamt 2747 Tage in eine geschlossene Anstalt gesperrt worden wäre? Dass Letzteres zu Unrecht geschah, hat die Justiz nach vielen Irrungen und Wirrungen rechtskräftig festgestellt. Die Höhe des Schadens allerdings ist umstritten: Der Freistaat Bayern will als Wiedergutmachung lediglich 70.000, nach anderen Berichten vielleicht auch 170.000 Euro herausrücken, während Mollath sein gesamtes Leben verpfuscht sieht und auf 1,8 Millionen klagt. 

Ein Vergleich, der in der Mitte liegt

Man kann jetzt schon sagen, was die Zivilkammer, vor welcher der illustre Streit jetzt gelandet ist, als erstes tun wird: Einen Vergleich vorschlagen, der irgendwo in der Mitte liegt. Es scheint klar, dass die 70.000 Euro, die der Freistaat Bayern über das Justizministerium als Entschädigung angeboten hat, dem tatsächlichen Schaden nicht ansatzweise gerecht wird. Der Betrag entspricht etwas mehr als 25 Euro pro Tag, an dem Mollath in der Forensik festgehalten wurde. Das ist keine Entschädigung, sondern ein beschämendes, jämmerliches Armutszeugnis.

Betrüblich ist, dass die Urheber des Skandals nicht zu belangen sind. In Frage kommen der erstmalige Strafrichter, gegen den ein Verfahren wegen Rechtsbeugung aus Gründen der Verjährung nicht mehr eingeleitet werden kann sowie diverse Gutachter, die voneinander abgeschrieben haben. So muss der Steuerzahler wieder für Fehler zahlen, die seine (angeblichen) Diener und Beauftragten verschuldet haben. Nicht zum ersten und wohl nicht zum letzten Mal.

 

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