Kommt Volksbegehren zu Studiengebühren?

26.9.2012, 16:58 Uhr
Kommt Volksbegehren zu Studiengebühren?

© Bernd Böhner

Das Innenministerium hatte den Richtern den Fall vorgelegt, weil es das Volksbegehren für verfassungswidrig hält. Nach der bayrischen Landesverfassung sind Volksentscheide über den Staatshaushalt nicht zulässig. Das Ministerium argumentierte, die Studiengebühren seien faktisch sehr eng mit der Finanzierung der Hochschulen verknüpft.

Auch würde eine Abschaffung der Studiengebühren Ausgleichszahlungen notwendig machen. Diese bedeuteten unter anderem eine Belastung der kommenden Haushalte. Ein Beauftragter der Gegenseite betonte, dass sich das Volksbegehren nicht gegen den Staatshaushalt richte. Vielmehr sollten die Studiengebühren den Universitäten zufließen und seien nicht als Bestandteil des Staatshaushalts zu rechnen.

Außerdem würde ein Wegfall der Studiengebühren den Staatshaushalt momentan mit lediglich knapp 0,4 Prozent belasten. Ein nennenswertes Ungleichgewicht sei nicht zu erwarten. Die Freien Wähler sehen die Behandlung ihres Volksbegehrens durch den Verfassungsgerichtshof kritisch. Das Gericht habe der Partei lediglich zwei Wochen Frist für ihre Stellungnahme gegeben, hatte FW-Generalsekretär Michael Piazolo im Sommer beklagt.

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