Kopftuchverbot: Bayern will Urteil nicht akzeptieren

30.6.2016, 12:35 Uhr
Das Augsburger Gericht hatte einer Jura-Studentin recht gegeben, die seit 2014 im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz ist.

© dpa Das Augsburger Gericht hatte einer Jura-Studentin recht gegeben, die seit 2014 im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz ist.

Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte am Donnerstag eine Verordnung des Justizministeriums in München, wonach muslimische Studentinnen im Gerichtssaal als Referendare kein Kopftuch tragen dürfen, für unzulässig erklärt.

Justizminister Winfried Bausback (CSU) kündigte anschließend an, dass Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werde. "Wir können das Ergebnis so nicht stehen lassen", sagte er.  "Jede Partei, jeder Angeklagte und jeder sonstige Verfahrensbeteiligte, der der Dritten Gewalt im Gerichtssaal gegenüber steht, muss auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können", meinte Bausback.

Für Referendare dürfe im Gerichtssaal nichts anderes gelten. Das Augsburger Gericht hatte einer Jura-Studentin recht gegeben, die seit 2014 im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz ist und dabei eine Auflage erhalten hatte, wonach sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen dürfe (Aktenzeichen: Au 2 K 15.457). Daraufhin blieben ihr einige Tätigkeiten im Referendariat versagt, weil sie sich weigerte, ihr Kopftuch abzunehmen.