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Lebenslange Haftstrafe für Raubmord an Wirt

Viktor G. ermordete einen Barmann - 34-Jähriger erhält laut Anklage die Höchststrafe - 11.05.2012 14:37 Uhr

Weiden  - Für den Raubmord an einen Wirt in der Oberpfalz ist am Freitag ein 34-Jähriger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Außerdem ordnete die Schwurgerichtskammer in Weiden die vorbehaltende Sicherungsverwahrung an.

Der 34-Jährige Angeklagte hat zugegeben, einen Wirt in dem oberpfälzischen
Reuth bei Erbendorf erschlagen zu haben.
Der 34-Jährige Angeklagte hat zugegeben, einen Wirt in dem oberpfälzischen Reuth bei Erbendorf erschlagen zu haben.
Foto: dpa
Der 34-Jährige Angeklagte hat zugegeben, einen Wirt in dem oberpfälzischen
Reuth bei Erbendorf erschlagen zu haben.
Der 34-Jährige Angeklagte hat zugegeben, einen Wirt in dem oberpfälzischen Reuth bei Erbendorf erschlagen zu haben.
Foto: dpa

Vor dem Landgericht Weiden forderte die Staatsanwaltschaft am Freitag für den gelernten Schweißer eine lebenslange Haftstrafe. Außerdem solle das Gericht die besondere Schwere der Schuld und die vorbehaltende Sicherungsverwahrung feststellen, sagte Oberstaatsanwalt Gerhard Heindl. „Der Angeklagte ist mehrfach einschlägig vorbestraft, hat eine hohe Aggressionsbereitschaft und ist eine Gefahr für die Allgemeinheit“, begründete Heindl seine Forderung.

Die Verteidigung forderte dagegen eine Verurteilung wegen Totschlags und eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren „Der Angeklagte hat einen Menschen getötet, ohne Mörder zu sein“, sagte der Anwalt des 34-Jährigen, Helmut Mörtl. Zwischen dem Opfer und seinem Mandanten sei ein Streit eskaliert. Das Motiv sei nicht Habgier gewesen. Vielmehr habe die Beute als Mittel zur Flucht gedient.

Der Angeklagte Viktor G. sitzt am 16.04.2012 im Gerichtssaal im Landgericht in Weiden.
Der Angeklagte Viktor G. sitzt am 16.04.2012 im Gerichtssaal im Landgericht in Weiden.
Foto: dpa
Der Angeklagte Viktor G. sitzt am 16.04.2012 im Gerichtssaal im Landgericht in Weiden.
Der Angeklagte Viktor G. sitzt am 16.04.2012 im Gerichtssaal im Landgericht in Weiden.
Foto: dpa

Sollte das Gericht dem Antrag der Anklage folgen, könnte der Angeklagte nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Zudem müsste er sich nach seinem Gefängnisaufenthalt einer erneuten Prognose zu seiner Gewaltbereitschaft unterziehen. Das Urteil sollte noch am Freitag gesprochen werden. Laut Anklage hatte der 34-Jährige den Wirt des „Ortsrichter-Stüberls“ in Reuth bei Erbendorf mit sieben Hammerschlägen getötet. Anschließend erbeutete er aus dem Tresor Silberbarren, Bargeld und Schmuck im Gesamtwert von mindestens 2500 Euro.

Nach der Tat war der 34-Jährige über Tschechien nach Polen geflüchtet. Dort wurde er beim Versuch, ein Auto zu stehlen, festgenommen und nach Deutschland ausgewiesen. 

dpa


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