Mindestens fünf Jahre Haft für Steinewerfer gefordert

20.2.2019, 19:33 Uhr
Ein 17- und ein 20-Jähriger stehen derzeit vor Gericht, sie sollen im Mai 2018 von Autobahnen aus Steine und Euro-Paletten auf Fahrzeuge geworfen haben.

© Daniel Karmann, dpa Ein 17- und ein 20-Jähriger stehen derzeit vor Gericht, sie sollen im Mai 2018 von Autobahnen aus Steine und Euro-Paletten auf Fahrzeuge geworfen haben.

Es sei den Angeklagten egal gewesen, dass Menschen ums Leben kommen könnten – davon ist Oberstaatsanwalt Peter Adelhardt überzeugt. Auch ist er sicher: Beide Männer warfen Steine. Sollte die Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth seinem Schlussvortrag folgen, würden die Angeklagten wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung, Sachbeschädigung sowie versuchtem Mord (heimtückisches Handeln) in sechs Fällen verurteilt. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und gefährliche Körperverletzung kämen hinzu.

Adelhardt plädiert für fünf Jahre und neun Monate Jugendhaft für den 20-Jährigen, der 17-Jährige soll zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt werden. Die betroffenen Autofahrer kämpfen teilweise noch mit den psychischen Folgen der Taten, schwer verletzt wurde niemand. Die Taten erschütterten die Öffentlichkeit – doch was die jungen Männer trieb, wird nicht öffentlich erörtert. Aus Gründen des Jugendschutzes – der 17-Jährige soll eine auffällige Persönlichkeit haben und nicht stigmatisiert werden – findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Doch das Interesse der Öffentlichkeit ist berechtigt, so wurde Justizsprecher Friedrich Weitner als Zuschauer zugelassen.

Ankläger Adelhardt schildert, dass die jungen Männer in Erlangen-Eltersdorf Steine auf einen Regionalzug schleuderten. Steine von einer Autobahnbrücke auf die A3 warfen. Und in Baiersdorf Brocken, zwischen einem und dreieinhalb Kilo schwer, zur Autobahnbrücke der Erlanger Straße, die über die A73 führt, schleppten und dort von der Brücke stießen.

Leerstehendes Gebäude angezündet

Bereits Tage vorher zündeten die Angeklagten das leerstehende Gebäude einer Düngemittelfabrik an. Verteidiger Thomas Skapczyk nannte die Taten des 20-Jährigen eine "abgrundtiefe Sauerei", sieht jedoch keinen Tötungsvorsatz und hält zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe für ausreichend. Anwalt Philipp Schulz-Merkel fordert für den 17-Jährigen 23 Monate Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, dieser habe nur Beihilfe geleistet.

Der 17-Jährige will nur einen Stein auf einen Zug geschleudert und Euro-Paletten auf eine Brücke getragen haben. Der 17-Jährige hatte nach seiner Festnahme bei der Kripo noch Steinwürfe eingeräumt. Da bei der Polizei weder die Eltern noch ein Anwalt anwesend waren, hält Schulz-Merkel (im Gegensatz zum Ankläger) den Inhalt der polizeilichen Vernehmung für nicht verwertbar. Das Urteil soll am 25. Februar gesprochen werden.