Mollath durfte nicht zur Eröffnung der Bayreuther Festspiele

25.7.2013, 18:21 Uhr
Mollath durfte nicht zur Eröffnung der Bayreuther Festspiele

© dpa

Gustl Mollath sagte am Donnerstag dem BR, dass er alle Möglichkeiten ausschöpfen will, bei der Eröffnung der Bayreuther Festspiele dabei zu sein. Offensichtlich gelang es ihm aber nicht eine Sondererlaubnis zu erhalten.

Das Bezirkskrankenhaus Bayreuth hatte einen ersten Antrag dazu abgelehnt, doch Mollath und Pauli, die ihn zu der Veranstaltung eingeladen hatte, bemühten sich bis zuletzt um eine Erlaubnis.

Auf die Frage des BR, ob er denn überhaupt eine passende Kleidung für die Veranstaltung hätte, meinte er, dass sein Schamgefühl nach sieben Jahren in der Psychiatrie reduziert sei und er notfalls in der Kleidung erscheinen werde, die er in der Klinik trage.

Nach der Ablehnung der Wiederaufnahmeanträge im Fall Mollath setzt dessen Verteidiger Gerhard Strate nun auf eine rasche Entscheidung des Nürnberger Oberlandesgerichts (OLG) über die angekündigten Beschwerden. Er werde seine Begründung kommende Woche einreichen, sagte Strate am Donnerstag in München. Und dann rechne er damit, dass das OLG innerhalb von zwei bis drei Wochen entscheide.

 

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