Mollath: Verfahren wird nicht wieder aufgenommen

24.7.2013, 11:09 Uhr
Gustl Mollath scheiterte vor dem Landgericht Regensburg mit seinem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.

© dpa Gustl Mollath scheiterte vor dem Landgericht Regensburg mit seinem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.

Weder im Wiederaufnahmeantrag von Mollath selbst noch im Antrag der Staatsanwaltschaft könne das Gericht einen "zulässigen Wiederaufnahmegrund" für den 2006 abgeschlossenen Gerichtsprozess erkennen, hieß es in der Begründung.

Das Gesetz erlaube nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils, hieß es. „Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt.“ Die Verfahrensfehler bestreitet das Gericht nicht komplett. Der Vorwurf der Rechtsbeugung sei dadurch trotzdem nicht zu rechtfertigen. Ein "bewusster Regelverstoß" sei nicht anzunehmen.

Das Urteil enthalte zudem zwar Sorgfaltsmängel, für eine "bewusste Sachverhaltsverfälschung" gebe es aber "keinerlei Anhaltspunkte". Mollaths Begründung im Wiederaufnahmeantrag sei "überwiegend nicht schlüssig".

Außerdem hält das Gericht das umstrittene Attest aus dem Jahr 2001, das belegen soll, dass Mollath gegenüber seiner damaligen Frau gewalttätig wurde, für echt. Kritiker des Verfahrens sind der Ansicht, dass es sich bei dem Dokument um eine unechte Urkunde handelt. Zudem sei laut Gericht die Glaubwürdigkeit der Frau nicht erschüttert, auch nicht durch anderslautende Aussagen eines anderen Zeugen.

Justizministerin Beate Merk (CSU), die bei der Staatsanwaltschaft einen Wiederaufnahmeantrag angeordnet hatte, kündigte sofort nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Nürnberg an. „Mein Ziel ist weiter ein Wiederaufnahmeverfahren. Denn so könnte in einem öffentlichen Verfahren geklärt werden, ob die Zweifel an der Unterbringung von Gustl Mollath berechtigt sind oder nicht.“

Das Gericht wies in der Pressemeldung explizit darauf hin, dass die Entscheidung vom Mittwoch ausschließlich die Frage betrifft, ob das Verfahren gegen Mollath wieder aufgenommen werden soll. Die Fragen, ob die Unterbringung des 56-Jährigen in der Psychiatrie verhältnismäßig ist und ob von Mollath selbst eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht oder nicht, sind von der Entscheidung des Landgerichts nicht berührt. Hierzu läuft ein getrenntes Verfahren.

Der heute 56-jährige Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau schwer misshandelt haben. Mollath sieht sich dagegen als Justizopfer.

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