Mord an neunjährigen Jungen: Lebenslang für Nachbarn

28.10.2016, 15:00 Uhr
Der 34-jährige Angeklagte muss sich vor dem Landgericht in Weiden verantworten.

© dpa Der 34-jährige Angeklagte muss sich vor dem Landgericht in Weiden verantworten.

Es sei das Mordmerkmal der niederen Beweggründe erfüllt. Zudem wurde der 34-Jährige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Der Frührentner hatte vor zwei Jahren den Jungen betreut, als die Mutter des Kindes acht Wochen in Kur war. Bei der Rückkehr der Frau gab es Streit über die perfiden Erziehungsmethoden. "Er wollte ihr das Kind vorenthalten", erläuterte Leupold. Schließlich habe der Angeklagte aus Vohenstrauß (Landkreis Neustadt an der Waldnaab) mehrere Tausend Euro für die Pflege erhalten. Im Sommer 2014 schlug er mehrfach heftig mit der Faust auf den Kopf des Buben und verursachte so seinen Tod.

Vor dem Landgericht Weiden forderte der Anklagevertreter am Freitag eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen für den 34-Jährigen. "Maximilian und seine Mutter sind einem sadistischen, skrupellosen und manipulativen Täter in die Hände gefallen", sagte Oberstaatsanwalt Rainer Lehner in seinem Plädoyer.

Im Prozess hatte der Mann zwar zugegeben den Bub zur Strafe teils über eine Stunde lang in die Ecke gestellt und auch Ohrfeigen verteilt zu haben. Viele Verletzungen habe sich das an ADHS erkrankte Kind aber selbst zugefügt. So habe sich der Neunjährige regelmäßig selbst gewürgt, seinen Kopf angeschlagen und sich künstlich erbrochen.

Stattdessen hatte der Angeklagte die Mutter belastet. Sie habe ihren Sohn mit einem Duschkopf traktiert, nachdem sie ihr Kind mit heißem Wasser bespritzt hatte. Diesen Ausführungen folgte das Gericht nicht. "Der zweite Vorname des Angeklagten ist Manipulation", erläuterte Richter Leupold. Die Mutter sei keine gewalttätige Person. Sie sei zwar etwas lebensuntüchtig und überfordert gewesen mit dem aufgedrehten ADHS-Kind. "Aber das Verhältnis zum Sohn war von Fürsorge und Liebe geprägt."

Die Verteidigung des 34-Jährigen hatte einen Freispruch gefordert, weil sie die Glaubwürdigkeit der Mutter als einzige Zeugin angezweifelt hatte. «Die Aussage der Mutter kann nicht Grundlage für eine Verurteilung sein», hatte Rechtsanwalt Ulrich Dost-Roxin betont. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte Revision an.

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