Mordfall Peggy: Tatverdächtiger bleibt weiter auf freiem Fuß

13.2.2019, 18:06 Uhr
Hier saß der 41-jährige Manuel S. in Untersuchungshaft, wurde aber an Weihnachten wieder freigelassen.

© NEWS5 Hier saß der 41-jährige Manuel S. in Untersuchungshaft, wurde aber an Weihnachten wieder freigelassen.

Im Mordfall Peggy bleibt ein ins Visier der Ermittler geratener 41-jähriger Mann aus Oberfranken weiter auf freiem Fuß. Denn nach dem Amtsgericht hat nun auch das Landgericht Bayreuth die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung des Haftbefehls zurückgewiesen. Und das, obwohl man in einem Punkt weiter dringenden Tatverdacht gegen den Mann sieht: Er soll in das Tötungsdelikt verwickelt sein. 

Manuel S. hatte im Herbst zugegeben gehabt, die tote neunjährige Schülerin im Mai 2001 von Lichtenberg in Oberfranken nach Rodacherbrunn auf thüringischer Seite transportiert und dort verscharrt zu haben. An der Ermordung des Mädchen sei er aber nicht beteiligt gewesen, sagte er damals. In der Untersuchungshaft widerrief er das Teilgeständnis. Sein Anwalt Jörg Meringer aus Hof legte daraufhin Haftbeschwerde ein und forderte die sofortige Freilassung.

Denn sein Mandant habe auch nichts mit der Beseitigung der Leiche des Kindes zu tun, lautete seine Begründung. Er sei so unter Druck gesetzt worden, dass er schließlich zugegeben habe, was die Ermittler hätten hören wollen. Das Gericht gab ihm Recht, am 24. Dezember 2018 wurde Manuel S. aus dem Gefängnis entlassen, der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben.

Doch die Staatsanwaltschaft in Bayreuth legte gegen diesen Beschluss Beschwerde ein. Zunächst erfolglos. Das Amtsgericht in der Wagnerstadt lehnte das Ansinnen ab. Jetzt hat auch die 3. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth die Einwände der Ankläger zurückgewiesen, jedoch eine überraschende Begründung mitgeliefert. Denn nach Überzeugung der Kammer kann das Teilgeständnis sehr wohl gegen den Beschuldigten verwendet werden.

Die bisherigen Ermittlungen bestätigen seine erste Version, teilte Gerichtssprecher Clemens Haseloff mit. Man sehe einen "dringenden Tatverdacht im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich einer Beteiligung des Beschuldigten in Form der Verbringung des Körpers der Peggy K. zum Ablageort". Gemeint ist damit, Manuel soll zumindest daran beteiligt gewesen sein, dass tote Mädchen im Wald zu vergraben.


Mordfall Peggy: Jahrelange Ermittlungen von Pannen geprägt


Dennoch muss der 41-Jährige nicht ins Gefängnis, denn für seine Beteiligung an Peggys Ermordung habe man nach "derzeitigem Ermittlungs- und Aktenstand" keinen solchen dringenden Tatverdacht, der den Erlass eines Haftbefehles rechtfertigen würde.

Die Strafkammer hat inzwischen auch die Videoaufzeichnung der Vernehmung von Manuel S. im Herbst ausgewertet und sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass die Beamten Druck auf den Beschuldigten ausgeübt hätten, so wie es der Anwalt behauptet hatte. So habe auch keine Übermüdungs- oder Überforderungssituation zu irgendeinem Zeitpunkt bestanden. Manuel S. sei während der gesamten Vernehmung bewusst gewesen, dass man gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes ermittle, betonte Gerichtssprecher Haseloff.

Ebenso widerspricht das Landgericht dem Vorwurf, man habe S. einen Anwalt verweigert. Das Recht auf Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes sei ihm "zu keinem Zeitpunkt" der Vernehmung verwehrt worden.

Die Staatsanwaltschaft in Bayreuth muss nun die nächsten Schritte in diesem verworrenen Fall prüfen.

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