München: Über 200 Gaffer behindern Rettungskräfte

23.11.2017, 13:19 Uhr
Nachdem sich in der Münchner Innenstadt ein schwerer Unfall abgespielt hat, behinderten fast 250 Gaffer die Arbeit der Rettungskräfte.

© Matthias Balk/dpa Nachdem sich in der Münchner Innenstadt ein schwerer Unfall abgespielt hat, behinderten fast 250 Gaffer die Arbeit der Rettungskräfte.

Wie die Polizei mitteilte, überschlug sich der Pkw und blieb auf dem Dach liegen. Im Fahrzeug saß ein Ehepaar, 85 und 86 Jahre alt, aus München. Der Fahrer des Einsatzfahrzeugs war nach Polizeiangaben mit Blaulicht und Martinshorn bei Rot in die Kreuzung eingefahren und mit dem Pkw kollidiert.

Der Süddeutschen Zeitung gegenüber berichtete der Sprecher der Münchner Polizei, Christoph Reichenbach, dass sich nach dem Unfall an der Kreuzung von Landwehr- und Paul-Heyse-Straße in kürzester Zeit zwischen 200 und 250 Schaulustige versammelt haben, noch bevor die Rettungskräfte am Unfallort eintrafen. Die Gaffer hätten die Schwerverletzten in ihren Fahrzeugen durch die Autoscheiben hindurch gefilmt und fotografiert. "Die Einsatzkräfte waren völlig entsetzt", so Reichenbach.

Zahlreiche Platzverweise ausgesprochen

Damit die Rettungsarbeiten stattfinden konnten, mussten die Polizisten erst den Pulk vertreiben. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, wurden zahlreiche Platzverweise ausgesprochen. Doch einige der Gaffer ließen sich wohl auch davon nicht beirren. Erst als die Polizisten damit drohten, unmittelbaren Zwang auszuüben, entfernten sich die Sensationsgierigen von der Unfallstelle, so der Pressesprecher. Die beiden Senioren wurden mit schweren Verletzungen in eine Klinik gebracht.

Laut Angaben der Polizei besteht jedoch keine Lebensgefahr. Auch der 25-jährige Rettungsassistent hatte sich schwer verletzt und musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Ob die Gaffer ungeschoren davonkommen, wird sich erst noch zeigen. Die Polizei versucht nun die Schaulustigen nachträglich zu ermitteln. Sobald Schaulustige die Arbeit der Rettungskräfte behindern, drohen hohe Geldbußen und eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.


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